Starnberg:Ein Schlösschen für die Boote

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Das Vereinshaus des Münchner Ruder-Clubs am Starnberger See aus dem Jahr 1884 ist jetzt ein Baudenkmal. Die Mitglieder sind sich uneinig darüber, ob das ein Grund zur Freude ist.

Von Sabine Bader, Starnberg

Es ist imposant und zählt sicher zu den prägenden Gebäuden am Starnberger Seeufer: Das Bootshaus des traditionellen "Münchner Ruder-Clubs von 1880". Es liegt zwischen dem "Bucentaurpark" und der Bahn. Damit das Gebäude auch künftig erhalten bleibt, hat es das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege jetzt in die Liste der schützenswerten Baudenkmäler aufgenommen.

Die Aufnahme sei "von einem Mitglied betrieben" worden, stellt Vereinsvorsitzender Eler von Bockelmann unumwunden klar und er lässt durchblicken, dass sich seine Begeisterung darüber in Grenzen hält. "Dass es ein besonders Haus ist, das ist ja erkennbar", meinte er, in den verbalen Jubel der Denkmalschützer will er nicht einstimmen. Vor ein paar Jahren habe man sich mit Sanierungsplänen getragen, doch durch die immensen Brandschutzauflagen sei "die Maßnahme für uns nicht mehr finanzierbar" gewesen, erklärt er. Auch sei das Gebäude mehrfach baulich verändert worden.

Die Denkmalschützer sehen darin aber kein Problem. Im Gegenteil: "Der Umbau um 1900 mit dem Verputz von Ober- und Dachgeschoss und mit der Schließung der beiden Belvederetürme steigerte die repräsentative Wirkung und verlieh dem Gebäude beinahe sakralen Charakter." Und nicht nur das: "Das Club- und Bootshaus besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung", erklärt eine Sprecherin des Landesamtes. "Durch seine prominente Lage etwa in der Mitte des nördlichen Seeufers und seine ungewöhnliche, aber einprägsame Silhouette ist es vom See aus weit erkennbar.

Neben seinem praktischen Nutzen für die Orientierung der Ruderer auf dem See hatte dies vor allem eine repräsentative Funktion, die das Gebäude zu einer Landmarke macht. Eine ähnlich prominente Wirkung entfaltet das Gebäude auch durch seine Lage an der Kurve des Eisenbahndamms, so dass es sich vor dem Auge des Reisenden im Vorbeifahren in mehreren Ansichten entwickelt." Das Starnberger Bootshaus hatte laut Denkmalamt sogar wenige Jahre nach seinem Bau einen Nachahmer: den Regensburger Ruderclub. Dessen Club- und Bootshaus steht heute ebenfalls unter Schutz.

Fein säuberlich übereinander gestapelt warten die Boote im Erdgeschoss des Starnberger Gebäudes darauf, dass Ruderer sie zu Wasser lassen - Einer, Zweier, Vierer und Achter. Sogar Drei- und Fünf-Mann-Boote gibt es im Verein. Links stehen die Ruder, wie die Zinnsoldaten - ein jedes von ihnen mit seinem leicht gewölbten, breiteren Blatt. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich die Duschen, Garderoben und der Clubraum. Wer mit Vereinsmitgliedern spricht, dem ist schnell klar, dass das Thema Denkmalschutz ein heißes Eisen im Club ist, über das die Meinungen deutlich auseinandergehen.

Mit der repräsentativen Gestaltung des Clubhauses brachte der Verein seinen gehobenen sozialen Anspruch zum Ausdruck. (Foto: Arlet Ulfers)

Tatsache ist, wer ein Baudenkmal besitzt, der muss bei sämtlichen baulichen Veränderungen die Denkmalschützer zur Rate ziehen. Nach Gutdünken loszulegen, ist nicht mehr möglich. Die gute Nachricht für Denkmaleigner ist aber, dass sie Zuschüsse beantragen und diese auch steuerlich absetzen können. Laut Vereinschef von Bockelmann sind derzeit keine Baumaßnahmen am Gebäude geplant. "Es steht nichts an."

Durch die repräsentative Gestaltung des Club- und Bootshauses brachte der Verein seinen gehobenen sozialen Anspruch zum Ausdruck. Dieser spiegelte sich laut Landesamt auch darin wider, "dass sogar der damalige Prinz und spätere König Ludwig III. Protektor und Mitglied des Münchener Ruder-Clubs war und dort sein Boot stationiert hatte." Das Gebäude, das in den Jahren 1883 und 1884 gebaut wurde, ist somit "eines der ältesten Zeugnisse der frühen Geschichte des Rudersports in Bayern".

Mit ihren Prüfungen hinsichtlich der Denkmaleigenschaften hatte die Fachbehörde im vergangenen Jahr begonnen und im Dezember eine Ortsbesichtigung mit Vereinsvertretern und Experten anberaumt. Im Juli dieses Jahres hatte man dann die Prüfung abgeschlossen und nahm das Gebäude in die Denkmalliste auf. Die Stadt Starnberg hat nun bis zum 1. November 2020 die Möglichkeit, sich zum Eintrag in die Denkmalliste zu äußern. Erst dann sei die Entscheidung "abschließend", heißt es. Aussicht auf Erfolg hätten Einwände wohl nur, wenn die Argumentationen der Fachleute sachlich falsch seien, heißt es von Seiten des Denkmalamts.

Wie Starnbergs Bürgermeister Patrick Janik (UWG), die Sache beurteilt, wird sich noch zeigen. Er ist erst in dieser Woche aus dem Urlaub zurückgekommen und muss sich laut Stadtverwaltung demnächst noch mit dem Fall beschäftigen. Dem Verein, der Eigentümer des Bootshauses ist, bleibt laut Denkmalamt die Möglichkeit, "vor Gericht Einspruch gegen die Aufnahme in die Denkmalliste" zu erheben.

© SZ vom 21.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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