Städte, Gemeinden und Kommunen sind verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung zu veranstalten. Das Prozedere ist in seinen Grundzügen vorgeschrieben und orientiert sich an der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Verordnungen und Satzungen regeln die Details. In Starnberg sind die Feinheiten in der Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen und Ortsteilbürgerversammlungen fixiert.
Ein wesentlicher Punkt ist der Paragraf 7: Antragsrecht und Anträge auf einer Bürgerversammlung. Werden Anträge mehrheitlich befürwortet, müssen sie binnen drei Monaten in einem der städtischen Gremien behandelt werden. In Starnberg scheinen die Bürger besonders interessiert zu sein. Hier folgen 13 ausgewählte Anträge aus der Bürgerversammlung am 4. Oktober und was Verwaltung und Stadtrat dazu sagen.
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Berichte zur Nachhaltigkeit
Antrag: D er Bürgermeister soll in seinem Rechenschaftsbericht auch über Umsetzungen im Bereich Nachhaltigkeit, Energieeinsparung und -gewinnung (Solar, Wind, Wasser, Geothermie, etc.) und Sonstiges (z.B. Ladeinfrastruktur) berichten.
Antwort: Der Zeitrahmen für Bürgerversammlungen ist in einer Satzung geregelt. Grundsätzlich würde eine Ergänzung des Rechenschaftsberichts den Zeitrahmen zwar überschreiten. Der Bürgermeister wird die Satzung unter Berücksichtigung des Antrags jedoch überprüfen.
Seeanbindung
Antrag : Alle Fragen, die auf dem Funktionspostfach seeanbindung@starnberg.de eingehen sowie alle Antworten dazu sollen veröffentlicht werden.
Antwort: Die Verwaltung wird oft gestellte Fragen aus dem E-Mail-Postfach auf der Homepage der Stadt veröffentlichen und quartalsmäßig aktualisieren.
Zweckentfremdung
Antrag : Die Stadt soll eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, um den Leerstand oder eine anderweitige Verwendung von Wohnraum zu verhindern.
Antwort: Ein entsprechender Antrag wurde bereits 2019 bei der Bürgerversammlung sowie 2022 bei der Ortsteilbürgerversammlung in Söcking gestellt. Beide Male entschied der Stadtrat, keine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen und bleibt mit 16:10 Stimmen mehrheitlich bei dieser Auffassung.
Bürger fragen
Antrag : Bürgerfragen zu Beginn einer Stadtratssitzung sollen auch zu Themen zugelassen werden, die auf der Tagesordnung der nachfolgenden Sitzung stehen.
Antwort: Damit Bürger künftig Fragen zu aktuellen Tagesordnungspunkten stellen können, die in der Sitzung behandelt werden, ist eine Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat notwendig. Rechtlich sprechen keine Gründe dagegen, die Neuregelung ist bereits in Kraft getreten.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung
Antrag : Bei der Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung sollen nicht nur Energieeffizienz und Sicherheitsaspekte beachtet werden, sondern auch der Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten.
Antwort: Der Antrag ist bei der Planung bereits weitgehend berücksichtigt. Neben einer Umstellung auf eine andere Lichtfarbe kann die Lichtleistung von 22 bis 5 Uhr auf 50 Prozent reduziert werden. Eine vollständige Abschaltung brächte erhebliche Nachteile (Rettungseinsätze, Umrüstung, Haftung), die Mehrkosten für Bewegungsmelder gelten als unwirtschaftlich. Förderprogramme des Bundes und des Freistaats fordern explizit die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel.
Historische Bausubstanz
Antrag : Im Rahmen baurechtlicher Möglichkeiten soll der Abriss historischer Bausubstanz und der Ersatz durch klimaschädliche Neubauten verhindert werden.
Antwort: Im Rahmen der Bauleitplanung werden die einschlägigen Belange des Klimaschutzes gesetzesgemäß berücksichtigt. Soweit im jeweiligen Einzelfall erforderlich und vertretbar wird man bei ortsbildprägenden Gebäuden auf deren Erhalt hinwirken. Ansonsten können auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen keine dem Antrag entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Bauarbeiten in Straßenflächen
Antrag : Bei Bauarbeiten auf Straßenflächen soll die Stadt gewährleisten, dass der Fußgängerverkehr aufrechterhalten bleibt, der Fahrverkehr geregelt wird und Schäden vom Verursacher beseitigt oder bezahlt werden.
Antwort: Wie eine Baustelle abzusichern ist und wie der Fußgängerverkehr beziehungsweise fließende Verkehr an der Baustelle vorbeigeführt wird, ist in der verkehrsrechtlichen Anordnung und weiteren Vorschriften eindeutig geregelt. Für die Bearbeitung von Schäden durch Bauarbeiten gibt es bei der Stadtverwaltung eine eigene "Prozessbeschreibung zur Mängelbeseitigung".
Renovierung von Straßen
Antrag : "Gibt es ein Programm zur Renovierung von Straßen?", lautet eine Frage in einem Antrag. "Viele Straßen gleichen der Dritten Welt".
Antwort: Grundlage für ein Straßenerhaltungsmanagement des insgesamt 167 Kilometer langen Starnberger Straßennetzes ist eine im Jahr 2020 erfolgte Zustandserfassung. Die Straßen mit einer Fläche von etwa einer Million Quadratmetern sind in acht Zustandsklassen eingeteilt von 1 (sehr gut) bis 8 (sehr schlecht). Etwa 70 Prozent der Straßen weisen einen guten bis mittleren Zustand (1 - 5) auf. 18,6 Prozent entsprechen Klasse 6, 10,3 Prozent Klasse 7 und 0,6 Prozent der Klasse 8. Für einen Zeitraum von zehn Jahren wurde ein Investitionsbedarf von 74 Millionen Euro ermittelt. Um eine negative Zustandsentwicklung aufzuhalten, wäre jährlich ein Budget von 4,8 Millionen Euro erforderlich.
Radfahrer: Achtung, Kontrolle
Antrag : Radfahrer sollen auf dem Weg zwischen Dampfschiffstraße und Seepromenade entlang des Bahndamms und an der Unterführung zwischen Ludwigstraße und Nepomukweg verstärkt kontrolliert werden.
Antwort: Dass Radfahren in diesen Bereichen verboten ist, ist der Polizeiinspektion und der Verkehrsüberwachung bekannt. Eine Kontrolle erfolgt stichprobenartig, die Verkehrsüberwachung wird jedoch nochmals auf die verstärkte Kontrolle dieser Bereiche hingewiesen.
Bedarfsverkehr im Landkreis
Antrag : Im Rahmen des Bedarfsverkehrs soll ein Sammeltaxi eingerichtet werden, insbesondere zur Verbesserung der Anbindung der Ortsteile zu Nachtzeiten.
Antwort: Da es sich um eine Thematik des ÖPNV handelt, liegt die Zuständigkeit für die Planung eines Bedarfsverkehrskonzepts - in Bearbeitung seit Ende 2022 - beim Landratsamt Starnberg.
Verkehrssituation am Rondell
Antrag : Die Verkehrssituation am Rondell vor dem Hotel Bayerischer Hof soll generell überprüft werden.
Antwort: Durch das Projekt "See and the City" im vergangenen Jahr wurde die Verkehrsfläche unter Entfall einiger weniger Parkplätze und einer Zufahrt neu geregelt. Zu- und Abfahrt haben bislang gut funktioniert, es gab keine spürbare Zunahme des Verkehrs in der Theresienstraße. Die Regelung bleibt beibehalten.
Warnschilder an der Seepromenade
Antrag : Aus Sicherheitsgründen sollen die an der Seepromenade aufgemalten gefährlichen Warnschilder (Piktogramme) beseitigt werden, weil Kinder diese als Hüpfsymbole interpretieren könnten.
Antwort: Ein Rechtsanwalt wurde 2020 mit der Erstellung eines Sicherheitskonzepts für städtische Grundstücke mit Seezugang beauftragt. Die Kennzeichnung an der Seepromenade ist eine der empfohlenen Maßnahmen aus dem Konzept, um hier einen Haftungsausschluss zu erreichen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit bleiben die Piktogramme bestehen.
Von-der-Tann-Straße
Antrag : Die Von-der-Tann-Straße soll als Fahrradstraße ausgewiesen werden, weil es sich um eine frequentierte Radwegeverbindung für Schüler handelt.
Antwort: Für die Ausweisung der Von-der-Tann-Straße und Nebenstraßen als Fahrradzone liegen seit Ende 2020 die rechtlichen Voraussetzungen vor. Aufgrund der Personalkapazitäten im Ordnungsamt und der abgelehnten Stelle eines Radverkehrsbeauftragten konnten mehrere Beschlüsse zum Radverkehr bis jetzt nicht umgesetzt werden. Sie sollen gemäß Prioritätenliste Zug um Zug abgearbeitet werden.