Starnberg:Bissiger Dobermann im Exil

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Der 13-jährige Rüde "Pascha" hat schon zweimal zugebissen. (Foto: privat)

Ein Starnberger Ehepaar will seinen angriffslustigen Hund zurückholen, das Ordnungsamt der Stadt will das möglichst verhindern. Das ergibt einen juristisch kniffligen Fall

Von Andreas Salch, Starnberg

Die Stadt Starnberg will einer Rentnerin verbieten, dass sie jemals wieder ihren Dobermann zu Hause bei sich hält. Der 13 Jahre alte Rüde hat an der Hanfelder Straße bereits zweimal Passanten in den Unterschenkel gebissen. Das Ordnungsamt der Stadt hat daraufhin dem Mann der Rentnerin die Haltung des Hundes untersagt. Außerdem erließ die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 700 Euro. Der Senior wollte diese Maßnahmen aber nicht akzeptieren. Sein Argument: Er sei nicht der Halter des Hundes, sondern seine Frau. Für die Richter am Verwaltungsgericht München, wo der Mann an diesem Donnerstag gegen die Stadt klagte, galt es zu klären, wer denn nun für das Tier verantwortlich ist. Dies zu klären war gar nicht so leicht.

Zu der Verhandlung hatte der Rentner auch seine Frau mitgebracht. In Sachen Hundehaltung stellte sie ihrem Mann kein wirklich gutes Zeugnis aus. Ihr Gatte sei "eigentlich gar nicht fähig, sich um den Hund zu kümmern", wandte die Frau ein, die ihm Zuschauerraum Platz genommen hatte. Und die Anwältin ihres Mannes wies darauf hin, dass meistens nicht ihr Mandant, sondern dessen Frau mit dem Dobermann namens Pascha Gassi gehe und mit dem Tier stets "super zurecht" komme. Doch damit war die entscheidende Frage noch nicht geklärt, wer der Halter und wer der Eigentümer des Hundes.

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass diejenigen die Halter eines Tieres sind, in deren gemeinsamen Haushalt es untergebracht ist. Aus dem Zuschauerraum meldete sich hierauf erneut die Frau des Klägers zur Wort: Sie habe nie bemerkt, dass ihr Mann Ärger wegen des Verhaltens von Pascha habe. "Ich hätte es bemerkt", erwiderte der Vorsitzende Richter lapidar.

Der Fall hat es in sich

Schließlich schlug die Anwältin des Rentners vor, der Stadt zuzusichern, dass ihr Mandant Pascha künftig nicht mehr ausführt. "Dann wäre der Frau des Klägers die Halterschaft aber nicht untersagt. Das ist schon ein Problem", befand der Vorsitzende Richter. Zumal das Ordnungsamt das Verbot der Hundehaltung gegen den Mann der Rentnerin erlassen hatte und nicht gegen dessen Frau. Die Leiterin des Ordnungsamtes erklärte dies damit, dass unter der Adresse des Halters nur der Mann der Rentnerin gemeldet sei. Der Fall Pascha, das wurde jedem im Sitzungssaal 3 des Verwaltungsgerichts München deutlich, hat es in sich.

Der Kläger dürfe den Hund jedenfalls nicht mehr ausführen, so die Richter. Denn er habe dem Tier nur sporadisch einen Maulkorb angelegt. "Sie können meinem Mann gar keinen größeren Gefallen tun, als ihm zu untersagen, Hunde auszuführen", gab sich dessen Frau erleichtert. Damit war die Sache immer noch nicht entschieden. "Wenn der Kläger mit dem Vieh nichts zu tun hat, ist er nicht der Halter", stellte der Richter fest und schlug dem Rentner vor, seine Klage gegen die Stadt zurückzunehmen. Das tat er dann auch.

"Pascha" ist in einer Hundepension untergebracht

Für das Ordnungsamt der Stadt Starnberg aber steht fest: Pascha, der derzeit in einer Hundepension untergebracht ist, soll auf keinen Fall zurück in die Obhut des Rentners und seiner Frau kommen. Das sei jedoch nicht so einfach, wandte das Gericht wiederum ein. Dann nämlich, wenn die Rentnerin den Hund wieder haben will. Die Eigentums- und Halterfrage, sei im vorliegenden Fall wirklich "skurril", meinte der Vorsitzende Richter.

© SZ vom 20.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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