Stadtrat in Starnberg:Landratsamt rügt Bürgermeisterin wegen neuer 9-Uhr-Sitzung

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Neuer Termin, alte Uhrzeit für das Thema "Verkehr": Die Kommunale Rechtsaufsicht moniert, dass Eva John die Situation berufstätiger Stadträte ignoriert.

Von Peter Haacke, Starnberg

Aus der Sondersitzung zum Thema "Verkehr", die Starnbergs Bürgermeisterin Eva John trotz Protesten von Stadträten für Freitag, 17. November, erneut um 9 Uhr in der Musikschule festgelegt hat, wird voraussichtlich nichts werden. Die kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt ist der Auffassung, dass John ihr Ermessen bei Festlegung der Sitzungszeit "einseitig und damit fehlerhaft" ausgeübt hat. Insbesondere den Umstand, dass zwei Drittel der insgesamt 30 Stadträte berufstätig sind, habe John nicht hinreichend berücksichtigt.

Die Rechtsaufsicht hatte die Bürgermeisterin bereits am 2. November auf eine Stellungnahme des bayerischen Innenministeriums zum Gestaltungsspielraum bei der Festlegung von Zeit und Ort von Sitzungen hingewiesen. Bei der Entscheidung darüber müssen die beruflichen Verpflichtungen der Mandatsträger einfließen, damit diese ihr Ehrenamt wahrnehmen können. Der jeweilige Erste Bürgermeister habe "sicherzustellen, dass Gemeinde- oder Stadträte in der Lage sind, auch an den Sitzungen teilzunehmen", sagte Stefan Diebl, Pressesprecher des Landratsamts, am Freitag der SZ. Im Schreiben der Rechtsaufsicht an John heißt es daher unmissverständlich: "Wir empfehlen Ihnen ( . . .) dringend, einen neuen Sitzungstermin festzulegen und bei der Entscheidung über die Sitzungszeit, die beruflichen Verhältnisse der Stadtratsmitglieder hinreichend zu würdigen."

Die Sondersitzung zum Themenkomplex "Verkehr" hatte der Starnberger Stadtrat selbst beantragt. Bürgermeisterin John hatte daraufhin einen Termin in den Herbstferien um 9 Uhr festgelegt unter Missachtung der gesetzlichen Ladungsfristen. Dieser Umstand war von der Rechtsaufsicht als rechtswidrig gerügt worden. Zehn Stadträte entschuldigten sich aus verschiedenen Gründen, andere weilten im Urlaub oder blieben der Sitzung ohne Angabe von Gründen fern. Von 30 Mandatsträgern erschienen letztlich nur sieben, das Gremium war beschlussunfähig. "Dennoch wurde die Sitzung nicht abgesagt", stellt die Rechtsaufsicht im Schreiben an John fest.

Für die Sitzung am 17. November wurde die Ladungsfrist zwar eingehalten, dafür ignorierte John erneut die Situation der berufstätigen Stadträte. Stattdessen rückte sie ihren eigenen Terminkalender in den Fokus: Eine Sitzung am Freitagabend, hatte die Bürgermeisterin argumentiert, könne sie nicht wahrnehmen, weil sie zu einem geselligen Beisammensein eingeladen sei. Immerhin macht die Rechtsaufsicht John ein Angebot: Sollte die Sitzung mehr als 14 Tage nach Eingang des Antrags - also nach dem 17. November - möglich sein, wolle man dieses nicht beanstanden.

© SZ vom 11.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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