Stadtrat:Beschluss über Tunnel-Begehren

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Die Zulässigkeit steht am Montag im Stadtrat zur Debatte.

Von Peter Haacke, Starnberg

Es dürfte der letzte politische Akt zum Dauerbrenner "Tunnel und Umfahrung" sein, über den am Montag, 3. Juli (18 Uhr), in der Starnberger Schlossberghalle entschieden wird: Der Stadtrat befindet darüber, ob das von den Bürgerinitiativen "Starnberg bleibt oben" und "Pro Umfahrung - contra Amtstunnel" seit Wochen beworbene Bürgerbegehren zur Verhinderung des B2-Tunnels den rechtlichen Vorgaben entspricht. Während die Tunnelgegner - darunter BMS, WPS, FDP, Teile der Bürgerliste (BLS) und Bürgermeisterin Eva John - von der Zulässigkeit des Begehrens überzeugt sind, wird die Zwei-Drittel-Mehrheit aus CSU, UWG, SPD, Grüne, Parteifreie und BLS aller Voraussicht nach dagegen stimmen.

John hat zur Klärung der Frage eine Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg beauftragt, die das Bürgerbegehren für zulässig erachtet. Stefan Frey (CSU) und Martina Neubauer (Grüne) haben bei der Kommunalen Rechtsaufsicht am Landratsamt die Rechtmäßigkeit des Begehrens hinterfragt. Die Antwort liegt seit Freitag vor: Gemessen an den Maßstäben der Bayerischen Gemeindeordnung "weist die Fragestellung erhebliche Bedenken bezüglich des Bestimmtheitsgebots auf", heißt es; zudem beruft sich die Rechtsaufsicht auf diverse Gerichtsurteile. Der Fragestellung des Bürgerbegehrens (" Sind Sie dafür, dass die Stadt Starnberg alles unternimmt, damit der planfestgestellte B2-Tunnel in unserer Stadt nicht gebaut wird?") könne nicht entnommen werden, welche Maßnahmen die Stadt konkret ergreifen muss. Auch liege es "nicht mehr in der Hand der Stadt Starnberg, den Bau des Tunnels eigenmächtig und ohne Zutun Dritter zu verhindern."

Fraglich sei auch, "ob das Bürgerbegehren überhaupt auf ein sachliches, wirtschaftlich vertretbares Ziel gerichtet ist". Der Stadtrat könne rechtlich schlichtweg nichts mehr unternehmen, um den Bau des Tunnels zu verhindern. Einzig der Bund als Bauherr könne darüber entscheiden; dieser hat aber bereits eine Baufreigabe für das planfestgestellte Projekt erteilt. Auch sei der durch die Tunnelgegner dargestellte Sachverhalt unzutreffend beziehungsweise unvollständig. Dem Bürgerbegehren könne "allenfalls politische Signalwirkung zukommen". Die Kreisbehörde beurteilt auch deshalb das Bürgerbegehren als unzulässig.

Spannend bleibt die Frage, ob der Stadtrat nach ausschweifender Debatte oder nur kurzer Diskussion in die Abstimmung geht. Ohnehin wird damit gerechnet, dass das Verfahren in eine nächsthöhere Instanz gehen könnte. Einer aber darf am Montag nicht mitstimmen: WPS-Stadtrat und "Pro-Umfahrung"-Vorsitzender Klaus Huber hatte das Bürgerbegehren Anfang Juni selbst beantragt und ist damit Betroffener.

© SZ vom 01.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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