Seefeld:Handwerker greift Hausherrn an

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Ein Malermeister wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 32-Jährige hatte seinem Auftraggeber auch gedroht, das "Haus mit der Familie niederzubrennen".

Von Christian Deussing, Seefeld

Die Malerarbeiten in dem Seefelder Haus im Frühjahr sind fast beendet gewesen, als es zum gewalttätigen Streit zwischen dem Eigentümer und einem Malermeister kam. Denn der Handwerker wollte sein Werkzeug und Material von der Baustelle abholen, weil angeblich seine Rechnung in Höhe von rund 25 000 Euro nicht bezahlt worden sei. Laut Anklage drohte der Maler dem Seefelder, "sein Haus mit ihm und seiner Familie niederzubrennen". Dann habe er im Dachgeschoss auf den Hausherrn mit Fäusten eingeschlagen und mit festen Arbeitsschuhen mindestens dreimal gegen den Kopf des auf dem Boden liegenden Opfers getreten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte bestritt am Dienstag vor dem Starnberger Amtsgericht, den 44-jährigen Familienvater getreten zu haben. Der 32-jährige Münchner gab an, beim Abholen seiner Werkzeuge mit dem Mobiltelefon des Mannes gefilmt worden zu sein, was ihn provoziert habe. "Ich versuchte, ihm sein Handy aus der Hand zu schlagen und es kam zum Gerangel", erzählt der Angeklagte. Doch die Amtsrichterin hielt diese Version nur für die halbe Wahrheit und folgte weitgehend dem Plädoyer des Staatsanwalts: Der Angeklagte wurde wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

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Zudem muss der Maler 1800 Euro Schmerzensgeld an seinen Kontrahenten zahlen. Auf dessen Cloud-Speicher waren Videosequenzen von dem Angriff auf den Dachboden zu sehen, die Bilder wurden im Gericht vorgeführt. Auch eine DNA-Spur des Opfers an der Spitze eines Arbeitsschuhs mit Stahlkappe belastete den Angeklagten. Überdies führte eine Rechmedizinerin an, dass die "tangential schürfenden" Verletzungen an Kopf und Brustkorb womöglich von Tritten mit festen Arbeitsschuhen stammten. So etwas könne auch tödlich sein, erläuterte die Sachverständige.

Außerdem hielt das Gericht die Aussagen des Hauseigentümers für glaubhaft. Der Maler sei vor dem Vorfall zeitweise ganz freundlich gewesen, berichtete der Seefelder. Er betonte, dass er schon fast die gesamte Rechnung - wie vereinbart - an den Generalunternehmer gezahlt habe, der wiederum den Maler ausbezahlen sollte. Der Handwerker habe dies aber wohl anders gesehen, berichtete der Auftraggeber. "Er war aggressiv, schlug mich zu Boden und ich spürte seine Tritte", berichtete der attackierte Mann. "Ich dachte, dass er mich noch aus dem offenen, bodentiefen Dachfenster schubsen würde."

Das Opfer hat noch immer Angst und ist arbeitsunfähig

Seit der Gewaltattacke ist der Seefelder nach eigenen Angaben nicht mehr arbeitsfähig. Er leide unter den psychischen Folgen des Angriffs und habe Angst um seine Familie. Seine Anwältin betonte, dass der Mann es sich zur Lebensaufgabe gemacht habe, sein Haus und seine Kinder zu schützen.

Der Verteidiger des Malermeisters sprach von einer "Vorgeschichte" und verwies auf das provokative Verhalten des Seefelders, der den Maler beim Abholen der Werkzeuge gefilmt habe. Es sei dann nur zu einem Handgemenge mit einfacher Körperverletzung gekommen, so der Verteidiger. Am Ende entschuldigte sich sein Mandant beim Familienvater und versprach, ihm das Schmerzensgeld zu zahlen.

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