Seefeld:"Der Kirschlorbeer ist eingegangen"

Lesezeit: 1 min

Zwei Nachbarn zanken sich vor Gericht wegen einer ramponierten Hecke und herausgerissenen Pflanzen.

Von Christian Deussing, Seefeld

Es gab zwischen diesen Nachbarn in Seefeld offenbar schon häufiger Streit, aber vor einem Jahr eskalierte der Disput. Denn Arbeiter hatten einen 60 Jahre alten Maschendrahtzaun an der Grundstücksgrenze durch einen neuen Holzzaun ersetzt, der teilweise in den benachbarten Garten versetzt worden sein soll. Zudem wurden dort laut Anklage eine Hecke ramponiert und Pflanzen aus der Erde gerissen oder abgeschnitten. Die 76-jährige Nachbarin und ihr Schwiegersohn erhielten daraufhin wegen einer Sachbeschädigung mit Schaden in Höhe von fast 2000 Euro einen Strafbefehl. Gegen diesen gingen die Verurteilten nun aber vor.

Während der Rentnerin vor dem Starnberger Amtsgericht keine Tat nachzuweisen war, wurde ihr 54-jähriger Schwiegersohn schuldig gesprochen. Er muss jetzt sogar 1600 statt 1200 Euro Strafe zahlen.

Zuvor hatte der Angeklagte alles abgestritten und behauptet, keinen derartigen Auftrag an die Arbeiter erteilt zu haben. "Wir waren es nicht", betonte der Mann. Er räumte lediglich ein, dass der Auftrag für den neuen Zaun und den Pflanzenschnitt von jemandem aus seiner Familie gekommen sei - von wem, wollte er allerdings nicht sagen. Außerdem behauptete er, dass Äste vom Nachbargrundstück über die Grenze geragt hätten.

"Die Tür wurde mir vor der Nase zugeschlagen", empörte sich die geschädigte Rentnerin

Anders schilderte die 79 Jahre alte Nachbarin den Fall. Sie verwies auf Vermessungen, die auch im Katasteramt dokumentiert seien. Die Rentnerin empörte sich über den Vorfall und wollte der Nachbarin damals wegen der Schäden einen Brief überbringen, ihr sei aber die Tür vor der Nase zugeschlagen worden. Sie habe ihre Hecke 21 Jahre lang gepflegt - und dann sei diese kaputt gemacht worden, berichtete die Zeugin im Prozess. "Der Kirschlorbeer ist eingegangen und andere Pflanzen sind herausgerissen und zertrampelt worden." Das wollte sich die Seefelderin aber nicht gefallen lassen und erstattete Strafanzeige gegen die Nachbarin und deren Schwiegersohn, der von einem Anwohner während der Zaunaktion beobachtet worden war.

Richter Ralf Jehle beurteilte den Fall ähnlich wie der Staatsanwalt und konnte kein schuldhaftes Handeln bei der 76-jährigen Nachbarin erkennen - dagegen schon bei deren Schwiegersohn. Der habe die Arbeiten schließlich beaufsichtigt, die "engmaschig erfolgt" seien. Dadurch sei ein nicht unerheblicher Schaden entstanden, befand das Gericht. Der verurteilte Mann reagierte trotzig und kündigte an, in Berufung zu gehen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: