Prozess:Vermeintliche Briefbombe

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Angeklagter muss sich wegen schlechten Scherzes vor Gericht verantworten

Von Christian Deussing, Herrsching

Angst und Schrecken hatte ein Kuvert mit der Aufschrift "Das ist eine Briefbombe" an einem Sonntag im November 2018 in einer Bank am Herrschinger Bahnhof ausgelöst. Spezialkräfte des Landeskriminalamtes mussten das Gebäude und umliegende Parkplätze abriegeln. Doch der Briefumschlag, den ein Kunde im Vorraum der Bankfiliale entdeckt hatte, entpuppte sich als harmloser Umschlag. Eine Überwachungskamera überführte aber später einen Mann, der sich jetzt wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten musste.

Der Angeklagte, der im westlichen Landkreis wohnt, gestand die Tat, die er sich jedoch nicht erklären konnte. Der 55-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 15 Euro (2700 Euro) verurteilt. "Es tut mir sehr leid, aber ich weiß beim besten Willen nicht, was mich damals geritten hat", erklärte der Mann im Prozess. Er habe an dem Tag am See einen Freund getroffen, eineinhalb Flaschen Rotwein getrunken und zwei Joints mit starkem Marihuana geraucht, erinnerte sich der reumütige Angeklagte. Und dann habe er das aufs Kuvert geschrieben und im Vorraum der Bank auf die S-Bahn gewartet, berichtete der Mann.

Die Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen, dass der Angeklagte unter einer "schizoaffektiven Störung" leide und auch alkoholabhängig sei, wirkte sich strafmildernd aus. Denn der Gutachter konnte eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen. Der Verteidiger sprach zudem von einer situativen, ungeplanten Entscheidung in der Filiale, wo sich der Umschlag und ein Stift befunden hätten. Sein Mandant habe die Öffentlichkeit nicht erschrecken wollen, aber bei seinem unüberlegten Einfall unter einem "gewissen Realitätsverlust" gestanden. Überdies habe sich der Mann sofort der Polizei gestellt, als er sein Fahndungsfoto in der Zeitung erblickt habe, betonte der Anwalt, der in seinem Plädoyer einen Freispruch oder eine nur geringe Geldstrafe forderte.

Dagegen verlangte die Staatsanwältin eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Geldauflage von 1000 Euro. Zudem habe sich der Angeklagte, der wegen anderer Delikte vorbestraft sei, um eine stationäre Therapie zu bemühen. Richterin Christine Conrad folgte zwar nicht der Haftstrafe zur Bewährung, ermahnte aber den 55-Jährigen eindringlich, dass man "Menschen nicht zu Tode erschrecken" dürfe. Eine allzuhohe kriminelle Energie sei allerdings in diesem Fall nicht zu erkennen gewesen, befand die Richterin.

© SZ vom 01.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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