Prozess:Reumütiger Randalierer

Lesezeit: 2 min

Geldstrafe für Ex-Polizisten, der in Wirtschaft ausgerastet ist

Von Christian Deussing, Feldafing

Nach einem durchzechten Wiesnbesuch ist ein Ex-Polizist im September 2017 in einem Feldafinger Gasthof völlig ausgerastet. Der Anklage nach demolierte der Tutzinger Mobiliar, zertrümmerte Geschirr, warf Vasen um und schlug mit dem Stiel einer Klobürste auf einen Gast ein, der gegen den Randalierer einschreiten wollte. Der betrunkene Mann richtete einen Schaden von 3800 Euro an, wobei er auch noch einen Polizisten ans Bein trat und ihn auf der Wache beleidigte. Vor dem Amtsgericht Starnberg zeigte sich der 58-jährige Angeklagte aber nun reumütig und gestand die Taten. Der bisher unbescholtene Mann wurde wegen Sachbeschädigung, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Angriffs auf einen Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 65 Euro (8450 Euro) verurteilt.

"Ich kam mir vor wie in einem anderen Film, das ist mir noch nie passiert", erzählte der Tutzinger im Prozess. Er habe an dem Abend viel getrunken und später in dem Gasthof, wo er zwei Zimmer für seine Freunde gebucht hatte, plötzlich Panik und Angst bekommen. "Ich hatte das Gefühl, gegen meinen Willen festgehalten worden zu sein und wollte nur noch weg", versuchte der 58-jährige seinen Wutausbruch zu erklären. Der Mann konnte sich zwar nicht mehr an alles genau erinnern, wusste aber noch, dass er durch eine Glastür ins Freie wollte. "Die Tür war aber verschlossen, und ich habe das Geschirr von dem Tisch davor heruntergeworfen."

Über das rabiate Verhalten und seine Wesensänderung unter Alkoholeinfluss sei er später sehr erschrocken gewesen, berichtete der Angeklagte, der sich deshalb in psychotherapeutische Behandlung begeben hat. Er trinke seither auch keinen Alkohol mehr, sagte er in der Verhandlung und entschuldigte sich auch bei dem Polizisten, dem er mit einem Tritt gegen das Bein einen schmerzhaften Bluterguss zugefügt hatte. "Es tut mir leid, was passiert ist", erklärte der Angeklagte und gab dem Beamten die Hand. Dieser hatte zuvor von der "leicht demolierten Schiebeglastür" berichtet, und dass man den Randalierer auf dem Boden fesseln musste, um die Situation in den Griff zu bekommen. Zudem habe der Mann noch "laut ein Lied gesungen", sagte der 28-jährige Polizist als Zeuge aus.

Nach diesen Schilderungen ging die Staatsanwältin von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Angeklagte sei durch erheblichen Alkoholeinfluss enthemmt gewesen und habe die Taten unter "Wahnvorstellungen" begangen, sagte die Anklägerin. Dennoch forderte sie eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 1500 Euro. Der Verteidiger plädierte dagegen auf eine Geldstrafe von nur 90 Tagessätzen, die seinem Mandanten einen Eintrag ins Führungszeugnis erspart hätte. Der Anwalt verwies auch darauf, dass der Tutzinger bei seinem Ausraster fast drei Promille intus hatte und auch dem Wirt der Schaden längst erstattet worden sei.

Das rechnete auch Amtsrichterin Christine Conrad dem Angeklagten positiv an, der im Prozess oft den Kopf senkte und seine Lippen zusammenpresste, als schäme er sich. Conrad erinnerte jedoch nochmals daran, dass das Lokal nach der Randale "nicht mehr schön ausgesehen" habe. Und an die Attacke mit der Klobürste, was auch ein "hygienischer Ekelfaktor" gewesen sei.

© SZ vom 13.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: