Prozess:Mutter versorgt Tochter mit Hasch

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58-jährige Hausfrau soll in Weilheim mit Drogen gehandelt haben

Vor dem Landgericht München II hat der Prozess gegen eine Hausfrau begonnen, die an ihre minderjährige Tochter und deren ebenfalls minderjährigen Freund fast ein Jahr lang regelmäßig zwischen ein und vier Gramm Marihuana beziehungsweise Haschisch abgegeben hat. Die am Starnberger See lebende 58-jährige Angeklagte hat den Vorwurf zum Auftakt des Prozesses eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Hausfrau das Haschisch oder Marihuana ihrer Tochter und deren Freund teilweise unentgeltlich überließ und mit ihnen rauchte. Einen Teil der Drogen soll die Angeklagte an den Freund ihrer Tochter auch verkauft haben. Die 58-Jährige ist deshalb wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige angeklagt. Die Jugendlichen waren zur Tatzeit beide zwischen 15 und 16 Jahre alt. Bei ihrer Vernehmung räumte die Hausfrau zudem ein, seit vielen Jahren Drogen zu konsumieren.

Gegen die 58-Jährige liegen insgesamt vier Anklagen vor. Neben der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige muss sie sich wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Obwohl ihr bereits 1995 der Führerscheinen entzogen worden war, soll sie 2017 mit einem gefälschten Kennzeichen Auto gefahren sein. In einer weiteren Anklage wirft die Staatsanwaltschaft der Hausfrau vor, in der Zeit zwischen September 2015 und Juni 2016 in Weilheim einen schwunghaften Handel mit Cannabisprodukten getrieben zu haben. Dabei soll sie in 46 Fällen Cannabis und Marihuana an eine Frau verkauft haben. Ein Jahr zuvor, im Sommer 2015, soll die Angeklagte außerdem begonnen haben, einen Abnehmer, ebenfalls in Weilheim, mit Drogen zu beliefern. In einem Fall soll sie ihm mindestens 200 Gramm Marihuana verkauft haben. Außer wegen ihrer Drogengeschäfte muss sich die 58-Jährige auch noch wegen Diebstahls verantworten. Im November 2016 stahl sie in Schongau in einem Verbrauchermarkt zwei Schachteln Zigaretten sowie drei Nudelfertiggerichte im Wert von insgesamt 17,17 Euro.

Die Drogengeschäfte, bei denen es um größere Mengen ging, stritt die 58-Jährige bei ihrer Vernehmung ab. Für die Beweisaufnahme haben die Richter der 2. Strafkammer am Landgericht München II drei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil in dem Prozess wird für Mitte September erwartet.

© SZ vom 05.09.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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