Prozess:Haschisch unter dem Kopfkissen

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Starnberger Amtsgericht verurteilt einen 28-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

Nach einem Hinweis eines Asylbewerbers in der Starnberger Container-Unterkunft hat die Polizei fast hundert Gramm Haschisch unter einem Kopfkissen gefunden. Auf der Matratze saß bei der Durchsuchung ein Flüchtling aus einem Weßlinger Asylheim, der öfter in Starnberg zu Besuch war. Nun musste sich der 28-Jährige wegen unerlaubten Drogenbesitzes vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten. Er wurde zu 16 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, wobei eine Strafe wegen Körperverletzung und Widerstands miteinbezogen wurde.

Der Angeklagte leugnete die Tat, die im November 2017 aufflog. Er verdächtigte einen Bewohner, ihm das Rauschmittel heimlich untergeschoben zu haben. Der 28-Jährige verwies auf Nachfrage des Gerichts auf einen Streit um 20 Euro vor drei Jahren mit einem anderen Asylbewerber. Doch Richterin Christine Conrad hielt diese Version für unglaubwürdig. Warum sollte jemand wegen eines Streits um so einen geringen Geldbetrag einem anderen Haschisch von guter Qualität im Wert 1000 Euro unterjubeln, um ihn zu belasten, fragte die Richterin. Auch die Staatsanwältin sprach von Lügen und wirren Geschichten, die der Angeklagte auftische, um von seiner Straftat abzulenken. So behauptete er unter anderem, dass er am Starnberger Bahnhof Nord eine Tüte mit einer Bluse erhalten, aber nicht gewusst habe, dass sich darin auch Haschisch befunden habe. Er sei lediglich ausgenutzt worden. Demnach sollte er die Hälfte der Platten für 500 Euro verkaufen. "Die anderen hatten einen Plan. Ich wollte den Stoff aber nicht verkaufen", beteuerte der Angeklagte im Prozess. Ob er tatsächlich Hasch verkauft hatte, ließ sich in der Verhandlung nicht nachweisen.

Widerlegt wurde seine Behauptung, dass er damals nicht allein im Zimmer gewesen und das Haschisch hinter einem Kühlschrank und nicht unter seinem Kissen versteckt gewesen sei. Ein Rauschgiftfahnder der Polizei sagte aus, den Verdächtigen allein in dem Zimmer auf seiner Matratze angetroffen zu haben. "Er hat sich ganz ruhig verhalten", berichtete der Starnberger Polizist. Weitere Drogen seien bei der Durchsuchung in dem Container damals nicht entdeckt worden.

Im Prozess wurde ein weiterer Bewohner als Zeuge befragt, der anfangs zu den Tatverdächtigen gezählt hatte. Doch der Verdacht ließ sich nicht erhärten. Ein anderer Flüchtling, der ins Visier der Ermittler geraten war, konnte nicht geladen werden. Auch am Ende der Verhandlung zeigte der Angeklagte keine Einsicht und fühlte sich ungerecht behandelt. Sein Verteidiger plädierte vergebens auf eine Bewährungsstrafe ohne Haft.

© SZ vom 15.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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