Prozess:Der Rudi ist in die Mauer gekracht

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51-jähriger Inninger soll mit 2,2 Promille Unfall verursacht haben. Vor Gericht gibt er an, nur der Beifahrer gewesen zu sein.

Von Christian Deussing, Inning

Der Mann soll mit 2,2 Promille an einem Novemberabend 2016 auf dem Heimweg nach Inning auf der Landsberger Straße in einer Linkskurve die Kontrolle über seinen Firmenwagen verloren haben. Das Auto beschädigte ein Ortsschild, durchbrach Zäune und krachte gegen eine Grundstücksmauer. Der Inninger, der beim Aufprall schwer verletzt wurde, beteuerte aber am Donnerstag vor dem Starnberger Amtsgericht, damals nur Beifahrer gewesen und nach etwa 800 Metern im Auto eingeschlafen zu sein. Am Steuer sei ein Bekannter namens Rudi gesessen, mit dem er in einem nahen Lokal gefeiert habe, erzählte der 51-jährige Angeklagte dem Gericht.

Doch Richter Franz von Hunoltstein hielt diese Version für wenig glaubwürdig. Denn weder die Polizisten noch ein Ersthelfer fanden Hinweise darauf, dass sich in dem demolierten Fahrzeug eine weitere Person befunden hätte, die sich dem Unfall aus dem Staub gemacht haben könnte. "Ich hörte den Krach, sah Zaunlatten auf dem Gehweg und lief dann sofort zur Unfallstelle", berichtete der Ersthelfer als wichtiger Zeuge im Prozess. Das seien etwa drei Minuten gewesen. Er habe die Fahrertür geöffnet, wo der offenbar verletzte Mann sich hinter dem Steuer befand, aber mit dem "Oberkörper über den Beifahrersitz hing". Der Verunglückte habe gestöhnt und leise geflucht, erinnerte sich der 30-Jährige in der Verhandlung.

Aufmerksam hörte der Angeklagte auch einem Freund zu, der dagegen die Version mit dem Fahrer Rudi bestätigte. Dieser sei gefahren und der Angeklagte rechts ins Auto gestiegen, sagte der Zeuge. Er berichtete zudem, in seinem Transporter mit Abstand hinterhergefahren zu sein, jedoch den Unfall nicht bemerkt zu haben. Erst als er in der Nacht SMS-Nachrichten des Freudes aus einer Klinik erhielt, habe er vom Unfall erfahren. Die Männer dachten zuerst auch an einen Überfall, weil im Kofferraum Goldware verstaut war. Gestohlen wurde aber nichts. Der Zeuge gab an, "Rudi nur vom Biergarten her gekannt" zu haben.

Der Amtsrichter blieb skeptisch und wunderte sich, dass sich das Duo offenkundig nicht besonders darum bemüht habe, diesen Rudi ausfindig zu machen, der schließlich den schlimmen Unfall verursacht haben soll - zumal dem Angeklagten für neun Monate die Fahrerlaubnis entzogen worden war, und er als Händler darauf "existenziell angewiesen" sei, wie der Richter anführte. Damit bezog er sich auf die Aussage des angeklagten Mannes. Der betonte im Prozess stets vehement, "an dem Abend damals nicht gefahren" zu sein, weil er in der Gaststätte zu viel getrunken habe. "Ich würde es ja zugeben, denn ich habe immer zu meinen Fehlern gestanden", versicherte der Inninger, der aber nicht zum ersten Mal seinen Führerschein wegen Trunkenheitsfahrten abgeben musste.

Überzeugen konnte der 51-Jährige das Gericht indes nicht. Nun soll ein Gutachter anhand der Spuren im Unfallauto und weiterer Ermittlungen prüfen, ob beim Crash jemand Beifahrer gewesen sein konnte, und welche Airbags sich wann geöffnet hätten. Eine Rolle spielt auch die Art der Verletzungen, die sich der Angeklagte zugezogen hatte. Der Prozess wird am 19. Juni fortgesetzt.

© SZ vom 18.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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