Pöcking:Exklusives Badevergnügen

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Lauschiges Plätzchen: Am Ufer des Starnberger Sees können Bürger aus Niederpöcking seit 46 Jahren exklusiv und kostenfrei ein kleines Grundstück mit Steganlage nutzen. Die Gemeindeverwaltung erwägt nun, dafür eine jährliche Gebühr zu erheben - und schon gibt es Ärger. (Foto: Arlet Ulfers)

Die Gemeinde erwägt, Gebühren zu erheben für die Nutzung eines privilegierten Platzes am Seeufer. Bislang war dieses Fleckchen ausschließlich Bürgern aus Niederpöcking vorbehalten. Nun tobt eine Neiddebatte im Dorf.

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Pöcking

Zwischen honorigen Villen direkt am Ufer des Starnberger Sees in Niederpöcking befindet sich eine unscheinbare Eisentür. Sie ist fest verschlossen, nur wenige haben einen Schlüssel für den Eingang zu einem kleinen Badegrundstück. Der Weg hinunter zum See ist uneben und schmal, das Areal umgeben von altem Baumbestand. Auf einer Seite stehen Parkbänke, auf der anderen liegen einige Dutzend Surfbretter, Kanus und Schlauchboote. Der Bootssteg mit einer kleinen Liegefläche ist frisch renoviert. Gut sichtbar ist ein Rettungsring angebracht, daneben hängt ein Schild mit der Hausordnung. Was das Gelände auszeichnet, sind jedoch nicht die hohen, Schatten spendenden Bäume, sondern dass es nur von Niederpöckinger Bürgern genutzt werden darf.

Jahrzehntelang war das Baden und Abstellen der Surfbretter auf dem Gemeindegrundstück kostenlos. Unterhalt und Pflege übernahm die Gemeinde Pöcking. Allein die Reparatur des Stegs im vergangenen Jahr kostete nach Angaben von Gemeindeleiter Sven Neumann 6000 Euro. Zudem muss Pöcking jährlich knapp 800 Euro Pacht bezahlen für die Nutzung des Uferstreifens, der der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung gehört. Insgesamt fallen etwa 16 000 Euro jährlich an. Nun muss aber auch Pöcking sparen - und daher sollen diese Kosten künftig auf die rund 240 Nutzer umgelegt werden. Diskutiert wird über eine Gebühr in Höhe von 80 Euro pro Jahr, seither hat sich die Zahl der Nutzer auf 202 Personen reduziert. Rein rechnerisch müssten mindestens 78 Euro entrichtet werden zum Ausgleich der laufenden Kosten.

So mancher Niederpöckinger Bürger ist darüber erzürnt - allerdings nur hinter vorgehaltener Hand. Keiner der Betroffenen will seinen Namen in der Zeitung lesen. Lediglich Judith Baumann beschrieb die Stimmung in dem Pöckinger Ortsteil: Dass die Niederpöckinger das Privileg eines eigenen Badeplatzes seit 46 Jahren kostenlos genießen durften, dafür seien alle dankbar, sagt Baumann, die eine Gebühr in Höhe von 80 Euro für durchaus angemessen hält. "Das ist es mir wert. Warum soll die Allgemeinheit zahlen, damit nur einige wenige Baden gehen können?", erklärt sie. Andere indes wollen das Grundstück weiterhin kostenlos nutzen. Sie sind der Meinung, dass es nach so langer Zeit eine Art Gewohnheitsrecht gebe. Ohnehin würden Unterhaltskosten auch dann anfallen, wenn das Grundstück für niemanden zugänglich wäre, heißt es.

Auf einer Seite stehen Parkbänke, auf der anderen liegen Surfbretter, Kanus und Schlauchboote. Der Bootssteg mit einer kleinen Liegefläche ist frisch renoviert. (Foto: Arlet Ulfers)

Auch die Höhe der Gebühr wird in Zweifel gezogen. "80 Euro finden einige zu happig", sagt Baumann, 50 Euro seien doch ausreichend. Andere wiederum empfinden es als ungerecht, wenn der Badeplatz regelmäßig von den Mitarbeitern einer Kindertagesstätte genutzt wird, die selbst aber nicht in Niederpöcking wohnen. Dazu erklärte Gemeindeleiter Sven Neumann, der Zugang für die Mitarbeiter sei mit der Gemeinde abgestimmt; es sei quasi ein "Zuckerl", um Arbeitskräfte anwerben zu können. Zudem störe es ja auch nicht, wenn Mitarbeiter oder Handwerker in ihrer Mittagspause baden könnten. "Es sei ihnen gegönnt", sagt Neumann.

Das Eingangstor zum Badegrundstück der Gemeinde Pöcking. Auch Mitarbeiter der gegenüberliegenden Kindertagesstätte können das Areal nutzen. (Foto: Arlet Ulfers)

Das sehen einige Bürger freilich anders. Sie fragen sich, warum auswärtiges Personal den Badeplatz kostenlos nutzen darf, während Pöckinger Bürgern der Zugang verwehrt wird, obwohl sie das Badeprivileg mit ihren Steuern indirekt mitfinanzieren. Florian Hönicke (Grüne) vertrat in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Ansicht, dass eine kommunale Einrichtung allen Pöckingern zur Verfügung stehen sollte: "Es gab die Frage, warum die Privilegien allein für die Niederpöckinger gelten."

Allein die Reparatur des Stegs im vergangenen Jahr kostete nach Angaben von Pöckings Gemeindeleiter Sven Neumann 6000 Euro. (Foto: Arlet Ulfers)

Fraktionskollegin Sabine Stolicka nahm nicht an der Abstimmung zur Gebührenerhebung teil, da sie als Anwohnerin persönlich betroffen ist. Am Rande der Sitzung zeigte sie sich jedoch irritiert von der Debatte: Sie verstehe nicht, woran man erkennen könne, wer in Niederpöcking wohne und wer nicht, sagte sie. Ohnehin könne über die elektronische Zugangsberechtigung festgestellt werden, ob das Mitarbeiter-Privileg ausgenutzt werde. Als betroffene Bürgerin sei sie aber der Meinung, dass "gleiches Recht für alle" gelten sollte.

"Niederpöckinger können die Toilette zu Hause benutzen, die Pöckinger nicht", sagt der Bürgermeister

Nach Angaben von Bürgermeister Rainer Schnitzler wurde die Privilegierung schon vor Jahrzehnten damit begründet, dass es auf dem Grundstück weder Sanitäranlagen gibt noch Parkplätze zur Verfügung stehen. "Die Niederpöckinger können zu Fuß gehen und die Toilette zu Hause benutzen, die Pöckinger nicht", erklärte er. Ein weiterer Grund mag sein, dass es auf dem Grundstück an schönen Sommertagen schon jetzt "brechend voll ist", wie Edwin Huschka bestätigte, im Rathaus zuständig für die Liegenschaftsverwaltung.

Die elektronische Schließanlage lässt sich nur mit Transpondern öffnen. (Foto: Arlet Ulfers)

Bis vor ein paar Jahren wurden Schlüssel für das Eingangstor ausgegeben. Schon damals gab es Ärger, weil diese offenbar unkontrolliert weitergegeben wurden und zeitweise ein großer Ansturm herrschte, für den das kleine Areal nicht ausgerichtet war. Daraufhin ließ die Gemeinde eine elektronische Schließanlage installieren, die sich nur mit Transpondern öffnen lässt; maximal zwei pro Haushalt wurden ausgegeben. Theoretisch könnten aber auch die weitergegeben werden. Allerdings wird über die Transponder minutengenau registriert, wer das Grundstück zu welchem Zeitpunkt betritt. Gibt es Ärger, weil etwa Partys gefeiert werden oder die privilegierte Nutzungserlaubnis an Unbefugte weitergegeben wird, kann die Gemeinde den Inhaber des Transponders über die registrierte Nummer feststellen. Und falls ein klärendes Gespräch nicht helfe, könnte notfalls auch die Zugangsberechtigung gesperrt werden, erklärte Neumann.

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