Krailling:"Eine Watschn fürs Ehrenamt"

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Karin Wolf ist Vorsitzende des Seniorenbeirats in Krailling. Auch sie hat ungültige Unterstützer-Unterschriften gesammelt. (Foto: Arlet Ulfers)

Weil sich Unterstützer-Unterschriften doppeln, hat die Gemeinde fünf von neun Bewerbern disqualifiziert. Die sehen das Versäumnis bei der Rathausverwaltung.

Von Carolin Fries, Krailling

Thies Claussen ist sauer. Der Kraillinger hat sich als Kandidat für den Seniorenbeirat beworben und wie vorgeschrieben zehn Unterschriften gesammelt von Kraillinger Senioren, die seine Kandidatur unterstützen. Nun bekam er einen Brief aus dem Rathaus, in dem ihm die Verwaltung mitteilt, dass seine Bewerbung nicht zulässig sei. Denn eine Unterstützerin, die für ihn unterschrieben hat, hat auch für einen anderen Bewerber unterschrieben, und das widerspricht der Satzung der Gemeinde.

Claussen sagt, er habe davon nichts gewusst: Weder in der Ausschreibung der Gemeinde noch auf den Unterstützer-Listen, welche die Gemeinde ausgibt, habe die Verwaltung darauf hingewiesen. Die Ablehnung seiner Bewerbung nennt er eine "Watschn fürs Ehrenamt". Schließlich handele es sich um ein freiwilliges Engagement, um das sich die Senioren bewerben.

Claussen ist nicht der einzige Kandidat, der deshalb nicht für die Wahl am 15. Januar zugelassen ist. Insgesamt wurden fünf von neun Bewerbungen von der Rathausverwaltung für ungültig erklärt, weil sich Unterstützer-Unterschriften doppeln oder mehrfach auftauchen. Eine Wahl müsste laut Satzung nun gar nicht mehr stattfinden: Die vier verbliebenen Kandidaten würden im Januar zum neuen Beirat ernannt.

Darunter auch die aktuelle Vorsitzende Karin Wolf. Doch die 79-Jährige wünscht sich eine richtige Wahl und hat selbst nichts von den verbotenen Doppel-Unterschriften gewusst. Sie hatte 14 Unterschriften gesammelt, vier wurden für ungültig erklärt. Damit hat sie die erforderliche Zahl gerade noch erfüllt. "Die Gemeinde hat einen Fehler gemacht", sagt Wolf. Ein Hinweis hätte ihrer Ansicht nach auf die Unterschriften-Listen gehört. Außerdem hätte die Verwaltung die Bewerber rechtzeitig auf die Verstöße hinweisen müssen. Inzwischen ist die Frist abgelaufen.

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Kraillings Bürgermeister Rudolph Haux (FDP) sieht kein Versäumnis bei der Verwaltung. Die Regeln seien bekannt und bei der erstmaligen Wahl vor drei Jahren auch eingehalten worden. Das gleiche Prozedere gelte überdies für die parallel laufende Wahl des Jugendbeirats, mit dem alleinigen Unterschied, dass weniger Unterschriften für eine Kandidatur nötig sind. Da gebe es keinerlei Probleme mit Doppelungen.

Doch auch er sieht das Dilemma, dass zum Beispiel zwei Mitglieder des aktuellen Seniorenbeirats nun nicht antreten können, weil sie keine zehn gültigen Unterschriften gesammelt haben. "Das muss man heilen", sagt Haux, "wie auch immer". Doch könne das weder er noch die Verwaltung, sondern allein der Gemeinderat, der vor drei Jahren die Satzung beschlossen hat.

Das Gremium kann unter anderem die Bewerbungsfrist verlängern, damit Bewerber die Chance haben, ihre ungültigen Stimmen gegen gültige zu ersetzen. Oder aber eine Neuwahl ansetzen, dann müssten die Bewerber von vorn anfangen mit dem Sammeln von Unterschriften. Für Thies Claussen ist klar: Für seine ungültige Stimme würde er eine gültige nachbringen, doch noch mal zehn Unterschriften möchte er nicht zusammentragen. "Es geht um ein Ehrenamt", sagt er. "Und dafür lediglich um die Bewerbung".

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