Krailling:Pentenrieder blitzen ab

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Rechts vor links? Von wegen. Die Pentenrieder scheitern an den Behörden. Auf der Kraillinger Straße wird es keine neue Vorfahrtsregel geben.

"Rechts vor links" auf der Kraillinger Straße in Pentenried - das wollen zwar viele Pentenrieder, der Kraillinger Bauausschuss war davon aber nicht überzeugt und beschloss nach ausführlicher Diskussion, die bisherige Vorfahrtsregelung beizubehalten.

Die  Pentenrieder sind mit ihrem Vorschlag gescheitert, die Vofahrtsregelung auf der Kraillinger Straße zu ändern. (Foto: ddp)

Im Rahmen der Verkehrsschau gab es einen Ortstermin mit Adolf Lorenz von der Siedlervereinigung Pentenried und Vertretern von Polizei und Landratsamt, berichtete Bürgermeisterin Christine Borst. Polizei und Landratsamt zeigten sich dabei sehr skeptisch gegenüber der vorgeschlagenen Rechts-vor-links-Regelung.

Beide Behörden hätten vorgeschlagen, die Kraillinger Straße als Vorfahrtsstraße zu belassen. Die Straße wirke wie die Hauptstraße der Ortschaft und fungiere zudem als Ortsverbindungsstrecke. Und so könne eine Neuregelung, nach Einschätzung der Polizei, auch neue Gefahren bringen. Zudem bedeute wiederholtes Stoppen und erneutes Anfahren mehr Lärm. Auch die Umweltbelastung durch Abgase würde zunehmen.

Wenn man die Rechts-vor-links-Regelung befürworte, müsse man auch den Radverkehr anpassen. "Dann muss die rote Markierung des Fahrradwegs entfernt werden", erklärte die Bürgermeisterin. Die Polizei schlage jedoch einige Änderungen vor, beispielsweise an der Einengung von Gauting kommend. Dem Gegenverkehr soll Vorrang gewährt und an jeder Einmündung zur Kraillinger Straße das Zeichen "Radfahrer kreuzen" angebracht werden.

Werner Engl (Grüne) schlug vor, die Geschwindigkeit zu begrenzen, da ja das hohe Tempo einiger Autofahrer Anlass sei für die Klagen der Pentenrieder. Das habe die Siedlervereinigung abgelehnt, sagte Borst und erinnerte daran, dass es sich um eine Durchgangsstraße handle. "Das hat man bei der Pentenrieder Straße auch gesagt. Und dann war Tempo 30 doch möglich", sagte Michaela Weiss (FBK).

Einer Klage würde diese Regelung indes nicht standhalten, gab die Bürgermeisterin zu bedenken. Sobald ein Bürger klage, sei es aus mit dem Tempolimit. Also bleibt es, wie es war.

© SZ vom 14.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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