Krailling/München:Revision beantragt

Fall Technosan: Beide Parteien sind mit Urteil unzufrieden

Der zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-Chef der Entsorgungsfirma Technosan aus Krailling, Alexander C,. bleibt vorerst auf freiem Fuß - womöglich noch über ein Jahr hinaus. Denn seine Verteidiger, aber auch der Staatsanwalt haben fristgerecht Revision beantragt. Beide Parteien wollen die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts München II prüfen, die jedoch erst in sechs bis acht Wochen vorliegen dürfte. Danach muss die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) begründet werden. Es geht darum, ob Rechtsnormen in dem Technosan-Verfahren verletzt worden sind. Alexander C. wurde wegen Betrugs und illegaler Giftmüllentsorgung verurteilt, seine drei Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen beziehungsweise eine Verwarnung.

Das Urteil sei auch deshalb "angreifbar", weil es bundesweit bislang keine vergleichbaren Entscheidungen wie bei Technosan gegeben habe, sagt Peter Guttmann, einer der Verteidiger des früheren Recycling-Unternehmers, dessen Firma es nicht mehr gibt. So blieb trotz der komplexen Aufarbeitung der Fälle unklar, ab wie viel Tonnen Giftmüll es für die Umwelt tatsächlich gefährlich wird. Das Gericht hatte die Grenze von 1000 Tonnen gezogen, die Staatsanwaltsschaft deutlich darunter. Der Kläger hatte in dem Prozess eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten für Alexander C. gefordert, die Anwälte verlangten eine maximale Strafe von dreieinhalb Jahren. Unterdessen laufen weiterhin gegen fünf ehemalige Technsosan-Mitarbeiter wegen Betrugs und Umweltgefährdung Ermittlungen.

© SZ vom 27.10.2015 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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