Nach schwerem Unfall:Raserei wird mit Geldstrafe geahndet

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Der verursachende Ferrari-Fahrer muss 13 500 Euro zahlen und erhält ein dreimonatiges Fahrverbot - nicht viel mehr als ein Tutzinger für einen Parkrempler.

Von Christian Deussing, Starnberg

Mit extrem hohen Tempo überholten die Fahrer eines weißen Ferrari 458 und roten Audi TT an einem Juliabend im Vorjahr auf der Einbiegespur des Starnberger Dreiecks ein Auto auf der Garmischer Autobahn. Die Sportwagen zogen so knapp vor den Pkw der 42-jährigen Fahrerin nach links hinüber, dass die erschrockene Münchnerin laut Polizei voll abbremsen musste. Sie drehte sich mit ihrem Auto um die eigene Achse und prallte in die Leitplanke. Totalschaden. Die Frau wurde verletzt, während die Sportwagenfahrer weiter in Richtung München davon rasten. Die Männer wurden ermittelt, der Ferrari-Lenker erhielt jetzt einen Strafbefehl.

Die Strafe fällt jedoch recht milde aus: Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen den 30-jährigen Münchner ein dreimonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Euro verhängt, also 13 500 Euro. Der Strafbefehl sei bereits rechtskräftig, weil kein Einspruch eingelegt wurde, teilte auf Anfrage eine Sprecherin des Amtsgerichts München mit. Dass der Geschäftsmann die Strafe akzeptiert, ist nicht verwunderlich. Denn der Ferrari-Fahrer ist trotz seiner gefährlichen und hochriskanten Fahrweise sicher noch glimpflich davon gekommen. "Die Frau hätte wegen dieses rücksichtslosen Überholmanövers bei dem Unfall am Starnberger Dreieck auch ums Leben kommen können", sagt dazu Hubert Schwaiger, Chef der zuständigen Autobahnpolizei in Weilheim. Seine Beamten hatten die zunächst unbekannten Raser aus München ausfindig gemacht und gegen sie auch wegen Unfallflucht und "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs" ermittelt. Die Sportwagenfahrer wurden verdächtigt, sich ein illegales Autorennen geliefert zu haben. Dafür gab es Indizien, denn Zeugen berichteten seinerzeit von dem auffälligen weißen Ferrari, dessen Fahrer auf dem Weg zur A 95 an einer roten Ampel in Starnberg den Motor aufheulen ließ. Angeblich war der Münchner vom Lokal "Undosa" aus mit dem 23-jährigen Audi TT-Fahrer gestartet und noch in der Stadt aufgefallen. Später behauptete der Ferrari-Halter, dass sich sein Wagen zur Unfallzeit in einer Münchner Werkstatt befunden habe und inzwischen schwarz foliert sei. Die Fahnder entlarvten das aber als Lüge, weswegen auch gegen einen Zeugen wegen "versuchter Strafvereitelung" ermittelt wird. Zudem läuft gegen den Audi TT-Fahrer noch ein Verfahren, so die Staatsanwaltschaft.

Dennoch: So mancher Verkehrssünder wird wegen harmloserer Delikte vergleichsweise härter bestraft. So erhielt ein Tutzinger nach einem Parkrempler mit knapp 3000 Euro Schaden und Unfallflucht einen Strafbefehl von 50 Tagessätzen und den sechsmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis. Der Autofahrer wehrte sich und erwirkte eine deutlich geringere Geldstrafe und ein Fahrverbot von nur drei Monaten. In einem anderen Fall beschädigte eine Pkw-Fahrerin beim Überholen in Gauting einen Außenspiegel und fuhr weiter. Sie muss nun 2600 Euro zahlen und darf sich einen Monat nicht ans Steuer setzen. Auch diese Frau geht gegen die aus ihrer Sicht zu drastische Strafe vor.

© SZ vom 14.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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