Gemeinderat:Angeleinte Hunde dürfen mit

Eigentlich sind Hunde am Badegelände in Breitbrunn laut Satzung nicht erlaubt, "uneigentlich" dürfen sie trotzdem - angeleint - mitgebracht werden. Auf diesen Kompromiss hat sich der Gemeinderat in Herrsching geeinigt. Der Diskussion war ein Antrag aus der Bürgerversammlung vorausgegangen. Darin hatte Reimar Hantke ein generelles Hundeverbot an der Badestelle südlich der Bootshäuser während der Badesaison gefordert, so wie es früher gegolten habe. "Seitdem Hunde hier wieder erlaubt sind, sind auch wieder sehr viel mehr Hunde an der Badestelle, von denen allerdings kaum welche angeleint sind", heißt es im Bürgerantrag.

Im Grunde fordert Hantke nichts Neues. Laut Grünanlagen-Satzung der Gemeinde aus dem Jahr 2004 regelte Paragraf 4, Absatz 2: "das Mitführen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf Kinderspielplätzen, Badeplätzen und Spiel- und Liegeflächen ist untersagt", zitierte Christiane Gruber (BGH). Allerdings wurde dieses generelle Verbot 2007 mit dem Verbot von "nicht angeleinten Hunden" ergänzt. Darauf weist erst seit 2020 ein neues Schild am Breitbrunner Badeplatz hin. Auf diesem ist ein Piktogramm mit einem Hund an der Leine abgebildet. Auf ein generelles Hundeverbot sei wegen der Schwierigkeit dieses zu kontrollieren oder durchzusetzen verzichtet worden, erklärte Bürgermeister Christian Schiller. Verbote und Schilder alleine würden ohne Kontrollen nichts bewirken und ein Polizeieinsatz wegen eines mitgenommenen Hundes erschien Schiller übertrieben, solange der Hund friedlich an der Leine nebenher trabe und niemanden beiße. Für einen Bußgeldbescheid brauche man schließlich die Personalien des Tierhalters, die nur die Polizei feststellen dürfe. Mit der Leinenpflicht appelliere die Gemeinde an die Eigenverantwortlichkeit der Hundebesitzer, erklärte Schiller den pragmatischen Kompromiss.

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