In seiner Sitzung am Montagabend hat der Herrschinger Gemeinderat beschlossen, den laufenden Bürgerentscheid zur Baumschutzverordnung einzustellen. Vorrausgegangen war ein Hinweis aus dem Landratsamt, das der Gemeinde wiederum auf Weisung des Innenministeriums mitteilte, dass das Ratsbegehren in seiner konkreten Formulierung nicht zulässig sei. Am 10. Dezember hätten die Herrschinger zur Frage abstimmen sollen: "Soll für die Gemeinde Herrsching eine Baumschutzverordnung erlassen werden?" Diese Abstimmung ist nun vom Tisch.
Dem Vorschlag von Wolfgang Schneider (SPD), die bereits entstandenen Kosten von 12 000 Euro für das Versenden von Wahlunterlagen vom Landratsamt Starnberg zurückzufordern, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Die Rechtsabteilung in Starnberg hatte der Herrschinger Gemeindeverwaltung im September bestätigt, dass das Ratsbegehren in seiner konkreten Formulierung zulässig sei. Da diese Information falsch war, will die Gemeinde Herrsching nun das investierte Geld zurück.
Vom Tisch ist das Thema Baumschutzverordnung deswegen jedoch nicht. Der von Bürgermeister Christian Schiller vorgebrachte Vorschlag, den Baumschutz in den Bauausschuss zu verlagern, wurde abgelehnt, da es sich dabei nicht um einen Umweltausschuss handele. Ein solcher müsste erst wieder geschaffen werden, um dann in Zukunft wieder über eine Baumschutzverordnung beraten zu können.