Amtsgericht Starnberg:Schlägerei vor Herrschinger Kiosk

Lesezeit: 2 min

Angeklagter zu Bewährung und Geldstrafe verurteilt.

Von Christian Deussing, Herrsching

Er galt als friedfertig und freundlich, doch an dem Abend im vergangenen Mai ist der schmächtige Mann auf der Herrschinger Seepromenade der Anklage zufolge unter Alkoholeinfluss völlig ausgerastet. Er schlug einem Passanten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht, bewarf mit einer halbvollen Bierflasche dessen Begleiter und beschädigte noch das E-Bike des ersten Opfers. Der 33-jährige Angeklagte wurde am Mittwoch wegen vorsätzlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vom Amtsgericht Starnberg zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Herrschinger hat zudem 1000 Euro an die "Aktion Deutschland hilft, Stichwort Ukraine" zu zahlen und die Zahnarztkosten seines Opfers zu begleichen. Das gilt auch für die Reparatur des beschädigten E-Bikes und der Gitarre des Begleiters, die von der Bierflasche ramponiert worden war.

"Ich kann mich an nichts mehr erinnern, ich hatte einen Filmriss", sagte der kaufmännische Mitarbeiter, der sich sein rabiates Verhalten nicht erklären konnte. Er wisse nur noch, am nächsten Morgen mit Klamotten auf seiner Couch aufgewacht zu sein und einen "Megakater" verspürt zu haben. Der bisher unbescholtene Angeklagte zeigte sich reumütig und entschuldigte sich bei seinen Opfern, denen er im Prozess auch anbot, den erlittenen Schaden wiedergutzumachen.

"Er hat mir plötzlich mit der rechten Faust einen Zahn rausgeschlagen, und meine Nase ist immer noch schief", berichtete das erste Opfer, das nach der brutalen Attacke in der Seefelder Klinik versorgt werden musste. Der Mann habe wohl gedacht, "dass ich ihm mit einer Zigarette das Gesicht gebrannt habe", aber das sei gar nicht so gewesen. Vernommen wurde auch der Begleiter, der seine Gitarre umgehängt hatte und dem laut Anklage der Flaschenwurf gegolten habe. "Ich hatte in einem Gespräch in meiner Gruppe wild gestikuliert und dabei anscheinend versehentlich mit meiner Zigarette den Angeklagten gebrannt", erzählte der 25-jährige Zeuge. Er habe sich bei dem Mann noch entschuldigen wollen, doch der habe nur den anderen angestarrt und sei sehr aggressiv gewesen. Kurz nach dem Vorfall sei der Angeklagte verschwunden gewesen, sagte der Seefelder.

Richterin Stephanie Henninger hielt die Aussagen der beiden grundlos Angegriffenen für glaubwürdig und auch nicht von Belastungseifer geprägt. Dem Angeklagten billigte sie zu, erheblich alkoholisiert gewesen zu sein und sich ernsthaft darum zu bemühen, den Schaden des Radfahrers und des Gitarrenspielers wiedergutzumachen. Doch nun dürfe nichts mehr passieren, mahnte die Richterin, die den Herrschinger dazu aufforderte, Beratungsgespräche über Alkoholsucht zu führen. Der Angeklagte nickte freundlich und nahm das Urteil an.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: