Corona-Pandemie:Wenn Tagesmütter dicht machen müssen

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Bald darf losgemalt werden in der neuen Krippengruppe. (Foto: Arlet Ulfers)

Gibt es in einer Einrichtung mehr als einen Corona-Fall, muss diese schließen. Für die Betreiber bedeutet dies Verdienstausfall.

Von Sabine Bader, Starnberg

Viele Eltern im Landkreis Starnberg arbeiten zumindest Teilzeit. Schon allein darum sind die Betreuungsplätze für Kleinkinder unter drei Jahren gefragt, etwa in den bekanntlich raren Kinderkrippen. Aber auch der Run auf die Tagesmütter und die sogenannten Großtagespflegeeinrichtungen ist groß. Kein Wunder, dass sich Kommunen über jeden neuen Betreiber freuen.

Doch unter ihnen macht sich in Zeiten der Corona-Pandemie Unsicherheit breit, was die wirtschaftliche Zukunft ihres Berufsstands angeht. Zumal sie mit ihren Einrichtungen auch meist nicht so viel verdienen, dass sie viel Geld auf die hohe Kante legen können.

Derzeit werden in allen Tagespflegeeinrichtungen nur Kinder genommen, wenn diese dreimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Wen wundert's , dass bei einer hohen Testfrequenz immer wieder Kinder und Beschäftigte der Tagespflege positiv auf das Virus getestet werden und die Einrichtungen schließen müssen.

Bei zwei Corona-Fällen muss die Tagespflege schließen

Laut Landratsamt waren zum Beispiel aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Zeitraum zwischen 1. Januar und 18. Februar vier Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis für bis zu zehn Tage dicht. Denn laut den aktuellen Regeln müssen Einrichtungen schließen, sobald zwei Kinder gleichzeitig wegen eines positiven Befunds in Quarantäne sind - und zwar unabhängig von der derzeit tatsächlich dort betreuten Kinderanzahl. In Großtagespflegeeinrichtungen mit zehn Kindern liegt die Höchstmarke bei drei Kindern mit positivem Befund.

Doch, wenn die Tagesmutter niemanden aufnehmen darf, wer zahlt ihr dann den Verdienstausfall? Über diese Frage hat man sich im Landratsamt eingehend Gedanken gemacht. Denn die Behörde will unter allen Umständen verhindern, dass Tagesmütter aufgeben müssen und Eltern ohne Betreuungsplätze dastehen. "Dies hätte fatale Folgen für die Bedarfsplanung", hieß es an diesem Dienstagnachmittag im Jugendhilfeausschuss des Landkreises. "Nachdem die im Landkreis Starnberg vorhandenen Kinderkrippen den Bedarf allein nicht decken können, sind wir hier auf jeden Platz in der Kindertagespflege angewiesen."

Darum will die Behörde den Tagesmüttern und Betreibern der jeweiligen Kinderpflege auch den Verdienstausfall in vollem Umfang ersetzen. "Es geht hier nicht um Zuschüsse, sondern um den Verzicht auf Kürzungen", stellte Holger Engelke, der Leiter des Jugendamts, in der Sitzung klar. Dem stimmten die Kreisräte unisono zu. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat noch der Kreisausschuss. Die entsprechenden Finanzmittel sind bereits im Kreishaushalt eingeplant.

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