Stadt am Rand:Zweifel am Gutachten

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Derzeit heben die Hubschrauber der Bundespolizei zu 2500 Flügen im Jahr am Standort Oberschleißheim ab. Sollte auch die Staffel der Landespolizei dort stationiert werden, kämen noch einmal 3500 Flüge hinzu. (Foto: Robert Haas)

Gegner der Hubschrauber-Verlegung verschaffen sich Gehör

Von Gudrun Passarge, Oberschleißheim

Beim Erörterungstermin am Mittwoch zur geplanten Verlegung der bayerischen Polizeihubschrauberstaffel vom Münchner Flughafen nach Oberschleißheim ist es der Gemeinde mit Hilfe ihres Rechtsanwalts gelungen, ihre Kritik am Lärmgutachten stimmig darzulegen. Gerade der Lärm ist der zentrale Punkt, warum sich die Oberschleißheimer so gegen die Verlegung wehren. Das bayerische Innenministerium dagegen argumentiert mit Synergieeffekten, weil die Hubschrauberstaffel der Bundespolizei bereits in Oberschleißheim stationiert ist. Für die Bürger würde das bedeuten: Zu den jährlich 2500 Flügen der Bundespolizei kämen noch einmal 3500 Flüge der Landespolizei.

Wie Sitzungsleiter Ulrich Ehinger, Leiter des Luftamts Südbayern, sagte, sind 314 individuelle Einwendungen eingegangen sowie eine Liste mit 587 Unterschriften. Trotzdem war der Saal im Bürgerzentrum eher spärlich besetzt. Am Vormittag nutzte die Gemeinde ihr Rederecht. Die Ausführungen ihres Rechtsanwalts Michael Hofmann drehten sich fast nur um das Lärmgutachten. "Denn Lärm ist das, was die Bürger hier am meisten bewegt", sagte Hofmann. Die Oberschleißheimer hätten ja nicht nur die Hubschrauberstaffel, sondern auch noch die Autobahn, die Bahn und die Bundesstraße. Ein Punkt, den der Rechtsanwalt ansprach, war der Hubschraubertyp. Jetzt ist die Landespolizei mit einem vergleichsweise leisen Modell unterwegs, was aber, wenn in zehn oder 15 Jahren ein größeres Fluggerät angeschafft werde? Das mache gleich drei Dezibel Unterschied aus. "Das wäre wie eine Verdoppelung der Flugbewegungszahlen."

Laut Hofmann ist zudem die Anzahl der Nachtflüge zu niedrig angesetzt. Geht das Gutachten von vier Flügen aus, kommt d er Anwalt in seinen Berechnungen auf sechs. Eine kritische Grenze, denn bei sechs Nachtflügen stünde den Bürgern der belasteten Gebiete passiver Schallschutz zu. Außerdem wies die Gemeinde mit ihrem Sachbeistand Markus Petz nach, dass die Instrumentenflugrouten, die nur bei schlechtem Wetter geflogen werden, nicht im Gutachten berücksichtigt wurden. Zu all den Punkten wollte Hofmann neue Berechnungen und verbindliche Aussagen.

Der Rechtsanwalt forderte den Freistaat auch dazu auf, noch einmal alternative Standorte zu prüfen.

© SZ vom 11.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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