Schwanthalerhöhe:Dönerruine und Schnitzelhaus

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Lokalpolitiker verlangen von der Stadt rasches Handeln, um zwei verfallende Immobilien im Viertel zu retten

Von Andrea Schlaier, Schwanthalerhöhe

Sie stecken wie kranke Zähne im Viertel und nichts würden sie im Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe lieber machen, als die bröselnden Dinger einer Heilung zuzuführen. Doch man kommt nicht ran. Es geht um die seit Jahren verfallenden Häuser im Osten des Viertels, die "Döner macht schöner"-Ruine an der Schwanthalerstraße 119/ Ecke Schießstättstraße und gegenüber das so genannte Schnitzelhaus an der Ecke Holzapfelstraße 10.

Die Döner-Immobile, in der zuletzt auch Ungeziefer gesichtet worden war, hat vor zehn Jahren den Eigentümer gewechselt. Der neue Hausherr wollte aus dem ehemaligen Riedwirt und späterem Döner-Lokal ein Hotel mit Gastronomie und Tiefgarage machen. Doch sein Entwurf fiel in der Stadtgestaltungskommission durch. Man empfahl ihm, die Pläne zu überarbeiten. Was er gemacht hat, wie es im Planungsreferat heißt. Der neue Bauantrag für den "Neubau eines Wohnhauses mit Hotel, Gastronomie und Tiefgarage", sagt Sprecher Thorsten Vogel, "wurde von der Lokalbaukommission im Oktober 2013 genehmigt". Doch weil öffentlich wahrnehmbar noch immer nichts passiert ist, hakte der BA mehrmals bei der Stadt nach und forderte, hier Wohnraum zu schaffen. Nach dem jüngsten Schreiben aus dem Planungsreferat weiß man, dass die Baugenehmigung des Eigentümers noch bis mindestens Oktober 2017 gültig ist. So lange will man im Quartier nicht warten und bittet deshalb die Stadt, eine politische Lösung zu finden.

Anders verhält es sich mit der Adresse gegenüber, dem "Schnitzelhaus" an der Holzapfelstraße. Für die Immobilie, teilt diesmal das Sozialreferat mit, sei im Januar 2011 eine Baugenehmigung erteilt worden, die vier Jahre gültig ist. Das Haus stehe nach Auskunft der Eigentümer seit Juli 2013 komplett leer, mit der "Planung der Modernisierung" sei begonnen worden. Doch das Sozialreferat warnt gleichzeitig vor zu großen Erwartungen: "Da es sich bei den Eigentümern um eine Erbengemeinschaft handelt, gestaltet sich die Abstimmung mit allen Beteiligten schwierig und langwierig." Bausachverständige hätten das Anwesen im März 2014 überprüft und festgestellt, dass die notwendigen baulichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Bewohnbarkeit mit einem zumutbaren wirtschaftlichen Aufwand bis Ende 2015 realisiert werden könnten. Den Eigentümern sei daraufhin eine Wiederbelegungsanordnung zugestellt worden, mit der Verpflichtung, den Wohnraum bis 31. Dezember 2015 Wohnzwecken zuzuführen. "Sollte die Erbengemeinschaft diese Frist verstreichen lassen, wird für jede leer stehende Wohneinheit ein Zwangsgeld fällig."

Mit einem "immerhin" reagiert der BA auf diese Entwicklung. "Jetzt wissen wir, dass die Verwaltung das auf dem Schirm hat und Wohnraumnutzung fordert", kommentierte Florian Kraus (Grüne). BA-Vorsitzende Sibylle Stöhr (Grüne) fing schon mit Brainstorming an: "Vielleicht könnte man die Jungs von Goldgrund für so was gewinnen."

© SZ vom 26.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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