Schwabing:Zweierlei Maß

Kein Fördergeld für das dritte Kind bei Betreuung in Elterninitiativen

Eltern, deren Nachwuchs in Eltern-Kind-Initiativen (Eki) betreut wird, profitieren auch künftig nicht von der "Drittkinderregelung". Das Referat für Bildung und Sport bleibt trotz der Kritik des Westschwabinger Bezirksausschusses an der Ungleichbehandlung der Ekis bei seinem einmal eingeschlagenen Kurs. Danach erhalten städtische Träger oder private Einrichtungen, die nach der Münchner Förderformel Zuschüsse von der Stadt bekommen, die Beiträge für das dritte Kind einer Familie aus dem städtischen Haushalt. Anders als die meisten der 223 Münchner Elterninitiativen: Den Besuch dort müssen weiterhin die Eltern finanzieren.

Eltern-Kind-Initiativen, erklärt Stadtschulrätin Beatrix Zurek, könnten nicht äquivalent behandelt werden, das "entspräche nicht der städtischen Systematik". Denn für diese Einrichtungen seien keine Gebührenregelungen und daher auch keine Gebührenobergrenzen festgelegt. Befragungen hätten ergeben, dass Müttern und Vätern, die sich in Ekis engagieren, Personalentscheidungen, Gruppengrößen, Öffnungszeiten oder auch das pädagogische Konzept besonders wichtig seien. Dafür nähmen sie "oftmals auch höhere Elternentgelte in Kauf".

Eine Argumentation, die die Bürgervertreter nicht nachvollziehen können. Denn der Grund, warum viele Ekis im Jahr 2015 lieber das bisherige System der pauschalen Bezuschussung von Personal- und Raumkosten beibehielten, als der Münchner Förderformel beizutreten, war rein pragmatischer Natur - für Eltern, die die Kita-Belange neben ihrem Job managen müssen. Alles andere hätte nur zusätzliche Bürokratie bedeutet. Der Dachverband der Elterninitiativen KKT gibt zu bedenken, dass der Run auf alle anderen Münchner Betreuungseinrichtungen noch größer wäre, gäbe es die Initiativen nicht.

© SZ vom 10.06.2017 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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