Schwabing:Treppenlifte statt Aufzug

Veränderungen an privaten Gebäuden müssen auf Privatgrund erfolgen, auf öffentlicher Verkehrsfläche sind sie nicht gestattet. Das musste jetzt ein Bauherr erfahren, der an der Schleißheimer Straße 191- 199 zwei Aufzüge aus Stahl und Glas errichten wollte. Mit der Begründung, die Aufzüge sollten den meist älteren Bewohnern der Häuser einen Umzug in altersgerechte Wohnungen ersparen, hatte er den Anbau an der Vorderseite der Gebäude auf dem Gehweg beantragt. Fünf Parkplätze wären damit ersatzlos weggefallen, denn der Bürgersteig und der Radweg hätten seiner Ansicht nach auf die Parkzone verlegt werden sollen. Der Kommentar des Bezirksausschusses Schwabing-West: "Das kommt überhaupt nicht in Frage." Die Lokalpolitiker lehnten den Vorbescheidsantrag einstimmig ab. Zumal sie der Begründung des Bauherrn nicht folgen konnten - denn die Aufzüge hätten "aus Kostengründen" nur in jedem zweiten Geschoss halten sollen. Ihr Alternativvorschlag: Treppenlifte einbauen.

© SZ vom 13.02.2019 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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