Schwabing:Stellplatznot am Klinikum

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Lokalpolitiker für Parkscheibenzone als Zwischenlösung

Rund um das Schwabinger Klinikum herrscht Parkplatznot für Anwohner. Seit fünf Jahren nun schon. Damals, im Juli 2010, wurde das Lizenzgebiet "Tristanstraße" eingeführt - mit der Folge, dass Bewohner der Kraepelin-, Bumm-, James-Loeb-, Hagedorn- und der westlichen Rümannstraße seitdem Tag für Tag aufs Neue verzweifelt einen Stellplatz für ihr Auto suchen. Denn die Straßen sind im weiten Umkreis innerhalb des Mittleren Rings die einzigen, die keiner Wapperlzone zugeordnet sind. Weil keine Parkgebühr bezahlt werden muss, stellen Mitarbeiter wie Besucher des Krankenhauses dort tagsüber kostenlos ihr Fahrzeug ab. Bereits 2011 hatten sich Anwohner deshalb bei der Stadt beschwert. Das Planungsreferat schlug eine erneute Überprüfung der Zonen rund um das Schwabinger Krankenhaus vor - geändert worden ist nichts. "Ich weiß, dass bei unserer Bürokratie Geduld vonnöten ist", kommentiert das ein Anlieger der Kraepelinstraße. Aber nach einer "Fehlplanung", die er nun schon fünf Jahre auszubaden habe, falle es ihm schwer, diese Geduld zu behalten.

Fakt ist: Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Grundsatzbeschluss zur Ausweisung neuer Lizenzgebiete außerhalb des Mittleren Rings. Im Zuge dieses Beschlusses soll auf Antrag des Westschwabinger Bezirksausschusses auch untersucht werden, ob das Areal nördlich und westlich des Klinikums in eine Wapperlzone integriert werden kann. Mit dem Beschluss ist nach Auskunft der Lokalpolitiker aber "nicht vor Ende des Jahres" zu rechnen.

Solange wollen weder Anwohner noch Bürgervertreter warten - zumal gar nicht sicher ist, dass die Untersuchung auch von Erfolg gekrönt sein wird. Denn Lizenzzonen dürfen eine maximale diagonale Ausdehnung von 1000 Metern haben, und diese Grenze wäre mit Integration der fünf Straßen überschritten.

Als Zwischenlösung schlägt der Bezirksausschuss nun eine Parkscheibenzone vor. Dieses Übergangsmodell hatte schon im von Fremdparkern zugestellten Mildred-Scheel-Bogen Erfolg - bevor die Straße letztlich in das angrenzende Parkraummanagement-Gebiet "Tristanstraße" miteinbezogen wurde.

© SZ vom 08.07.2015 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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