Schwabing:"Rechts vor links" ohne Straßenmarkierung

In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich rechts vor links. Ändert sich durch das Einführen einer solchen Zone die Vorfahrtsregelung an Kreuzungen, weist ein Gefahrenschild mit dem Zusatz "Vorfahrt geändert" routinemäßig ein halbes Jahr lang auf die Neuerung hin. Dadurch soll "das Unfallrisiko minimiert" werden, so das Kreisverwaltungsreferat (KVR).

Damit bleibt an der Ecke Winzerer-/Mitterwieserstraße alles beim Alten. In der Westschwabinger Bürgerversammlung hatte das Plenum dem Antrag eines Bürgers stattgegeben, der forderte, die neue Vorfahrtsregelung an dieser Kreuzung zusätzlich zu verdeutlichen. Zu oft werde die geänderte Vorfahrt missachtet.

Markierungen auf der Straße aber, wie von dem Schwabinger vorgeschlagen, seien "gesetzlich nicht vorgesehen", erläutert nun das KVR. Zwar gebe es durchaus die Möglichkeit einer zusätzlichen Beschilderung durch das entsprechende Verkehrszeichen "rechts vor links". Doch diese Anordnung müsse auf Fälle beschränkt bleiben, in denen ein "erhebliches Gefährdungspotenzial" bestehe. An der Einmündung Mitterwieserstraße gebe es dafür "keine Anhaltspunkte". Der Bezirksausschuss sieht das "mit Bedauern".

© SZ vom 02.05.2017 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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