Schwabing:Nur noch für Minderjährige

Wohnungsamt lehnt Anmietung von Apartments in der Regel ab

Die Idee ist nicht neu: Wohnungen stehen leer, warum sie also nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen? An der Schwabinger Fürstenbergstraße etwa. Dort, im Haus mit der Nummer 7, steht nach Informationen des Westschwabinger Bezirksausschusses etwa die Hälfte der Wohnungen leer, ohne dass Anzeichen für eine bevorstehende Instandsetzung oder Modernisierung erkennbar wären. Während die Lokalpolitiker eine Zweckentfremdung vermuten, regte ein Schwabinger bei der Bürgerversammlung im vergangenen Oktober an, die leeren Apartments angesichts des knappen Wohnungsangebots mit Asylsuchenden zu belegen.

Doch das Amt für Wohnen und Migration mietet keine einzelnen Wohnungen mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen an. In der Praxis habe sich herausgestellt, erläutert Sozialreferentin Dorothee Schiwy, dass sich "aus angemieteten Einzelwohnungen heraus eine Vermittlung in dauerhaftes Wohnen nur sehr schwer bewerkstelligen" lasse. Deshalb habe das Sozialreferat dies schon vor längerer Zeit aufgegeben. Erkläre sich ein Vermieter dagegen bereit, seine Wohnung direkt an bislang Wohnungslose zu vermieten, könne privater Wohnraum genutzt werden. Ein solches Angebot aber habe dem Amt für das Objekt Fürstenbergstraße nicht vorgelegen.

Eine Ausnahme gibt es, bei der die Stadt noch als Mieter auftritt: wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht werden müssen. Dann übernimmt das Sozialreferat von der GWG oder der Gewofag leer stehenden städtischen Wohnraum. Etwa 150 temporäre Plätze konnten so bis Ende 2016 geschaffen werden.

© SZ vom 13.02.2017 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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