Schwabing:Musterfeststellungsklage mit hoher Beteiligung

Die Mieter des Hohenzollernkarrees wehren sich. 230 Mietparteien wohnen in der Anlage zwischen Herzog-, Erich-Kästner-, Clemens- und Fallmerayerstraße, 129 von ihnen haben sich inzwischen der vom Mieterverein München beim Oberlandesgericht München eingereichten Musterfeststellungsklage angeschlossen und damit die Schwelle von 50 Eintragungen überwunden. Sie kämpfen damit gegen aus ihrer Sicht überhöhte Mietsteigerungen aufgrund von Modernisierungsumlagen.

Die Musterfeststellungsklage für das Hohenzollernkarree ist die bundesweit erste im Mietrecht. Sie soll klären, ob es von Seiten der Vermieterin Max Emanuel Immobilien GmbH rechtens ist, die Kosten für Modernisierungsarbeiten, wenige Tage vor Silvester 2018 angekündigt, noch nach altem Recht Jahr für Jahr mit elf Prozent auf die Mieter umzulegen. Oder ob vielmehr die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Regelung zu gelten hat, weil die Modernisierung erst nach zwei Jahren beginnt und zwischen Ankündigung und Beginn einer Modernisierung nicht mehr als sechs Monate liegen dürfen. Nach neuem Recht können nur noch acht Prozent der Kosten oder höchstens drei Euro pro Quadratmeter auf die Miete umgelegt werden. Und das auch nur sechs Jahre lang.

Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage für Verbände ist neu. Sie soll die Rechte von einzelnen Verbrauchern gegenüber großen Konzernen stärken. Mieter des Hohenzollernkarrees haben noch bis zum 14. Oktober dafür Zeit, wollen sie, dass das Urteil dann auch für sie gilt.

© SZ vom 11.07.2019 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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