Schwabing:Keine Handhabe gegen große Dachwohnungen

Westschwabings Lokalpolitiker sehen mit dem zunehmenden Ausbau großer Dachwohnungen in ihrem Viertel die vielerorts geltenden Erhaltungssatzungen in Gefahr. Denn ein Zuviel an luxuriösen Wohnungen innerhalb einer Gegend kann einen Bereich so stark aufwerten, dass die Kriterien für den Erlass der Satzung nicht mehr greifen und die alteingesessenen und langjährigen Mieter damit ihren Schutz vor Vertreibung und hohen Mieten verlieren.

Auflagen in Abwendungserklärungen aber sind zur Lösung dieses Problems nicht geeignet. Das hat der Leiter des Amtes für Wohnen und Migration im Sozialreferat, Rudolf Stummvoll, jetzt einer Mieterin erklärt, die in der Bürgerversammlung dazu eine Anfrage formuliert hatte.

Der Kommune steht bei Verkäufen in Erhaltungssatzungsgebieten unter bestimmten Bedingungen das Recht zu, Anwesen zu erwerben, will sie bezahlbaren Wohnraum sichern und die Bewohner vor Verdrängung schützen. Der Investor kann dieses Vorkaufsrecht abwenden, indem er sich verpflichtet, sowohl die Umwandlung in Eigentumswohnungen als auch unangemessene Modernisierungsmaßnahmen für die Dauer der jeweiligen Erhaltungssatzung zu unterlassen.

Eine Ergänzung in dieser Erklärung, etwa mit der Maßgabe, in neu auszubauenden Dachgeschossen des Anwesens keine großen, sondern nur kleine Grundrisse realisieren zu dürfen, sei rechtlich nicht zulässig, erklärt Rudolf Stummvoll. Abwendungserklärungen dürften sich, da sie Teil der Vorschriften der Erhaltungssatzung seien, "nur auf die bereits bestehenden Wohnungen beziehen, nicht aber auf neu geschaffenen Wohnraum". Im Fokus der Erhaltungssatzung steht die ortsansässige Bevölkerung.

© SZ vom 28.05.2018 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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