Schwabing:Gegen Verdrängung der Mieter

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Behörde empfiehlt Verlängerung der Erhaltungssatzung für die Siedlung Alte Heide

Von Stefan Mühleisen, Schwabing

Die Siedlung Alte Heide im Stadtbezirk Schwabing-Freimann soll nach dem Willen des städtischen Planungsreferats weitere fünf Jahre unter dem Schutz einer Erhaltungssatzung stehen. In einem Beschlussentwurf für den Stadtrat empfiehlt die Behörde, die bestehende Satzung erneut zu verlängern. Die Regelungen zum Milieuschutz betreffen 2600 Einwohner zwischen Fröttmaninger Straße, Grünecker Straße, Kohlrauschstraße, Wandletstraße, Dietersheimer Straße und Ungererstraße.

Die Siedlung in Nordschwabing umfasst gut 1300 Wohnungen; sie wurde in den Zwanzigerjahren nach den Plänen von Theodor Fischer errichtet und galt damals wegen der reinen Zeilenbebauung als wegweisend in Deutschland - weshalb das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Anlage als Ensemble in die Liste der Baudenkmäler aufgenommen hat. Die erste Erhaltungssatzung "Alte Heide" hat der Stadtrat 2003 erlassen. Es ist dies ein Instrument, die angestammten Mieter vor Verdrängung zu schützen. Die Stadt hat in solchen Satzungsgebieten ein Vorkaufsrecht; Eigentümer müssen sich für einen gewissen Zeitraum verpflichten, Luxussanierungen zu unterlassen. Derzeit gibt es 21 Erhaltungssatzungsgebiete in München; die Satzungen sind befristet, da das Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial nach geltender Rechtsprechung in angemessenen Abständen immer neu überprüft werden muss, das heißt: ob sich der soziale Ansatz des Milieuschutzes faktisch begründen lässt.

Das ist in der Siedlung Alte Heide nun erneut der Fall. Die durchschnittliche Kaufkraft pro Kopf liegt dort laut Behörde bei jährlich 23 450 Euro, deutlich niedriger als der gesamtstädtische Vergleichswert von 29 500 Euro. Der Anteil der einkommensschwachen Haushalte ist mit 35,5 Prozent mehr als doppelt so hoch als im städtischen Durchschnitt (15,2 Prozent). Gleichzeitig besteht die Siedlung zu nahezu zwei Dritteln aus Altbauten (städtischer Durchschnitt: 23,9 Prozent) mit Privatgärten, die dem Ensemble "hohe Attraktivität" verleihen, wie die Planungsbehörde schreibt - abzulesen auch am Indexwert von 112,4 Punkten beim Niveau der Wiedervermietungsmieten. Als Fazit stellt das Planungsreferat "ein überdurchschnittliches Aufwertungspotenzial" fest, was übersetzt heißt: Investoren würden sich wohl auf die Siedlung stürzen. In den Worten der Behörde: Es bestehe für die Einwohner die potenzielle Gefahr der Verdrängung.

© SZ vom 25.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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