Schwabing:Baurecht bindet die Stadt

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Hohenzollernkarree: Nachverdichtung im Innenhof ist zulässig

Von Ellen Draxel und Sebastian Krass, Schwabing

Der grüne Innenhof des Hohenzollernkarrees, eine 6200 Quadratmeter große Frischluftoase mitten im dicht besiedelten Schwabing, darf mit einem viergeschossigen Gebäude bebaut werden. Allerdings müssen 13 der insgesamt 35 neu zu errichtenden Wohnungen, so sie denn realisiert werden, sozial gebunden sein. Grund ist ein rechtlich bindender Vorbescheid, den die Lokalbaukommission bereits 2017 positiv verbeschieden hat und der bis Mai 2022 gültig ist. Das hat der Planungsausschuss des Stadtrats am Mittwoch bestätigt.

Die Tatsache, dass der Bezirksausschuss Schwabing-West schon vor vier Jahren den "Nachverdichtungswahn" angeprangert und auf die zentrale klimatische Bedeutung dieser Grünoase im Innenhof zwischen der Herzog-, Erich-Kästner-, Clemens- und Fallmerayerstraße hingewiesen hat, der Einspruch aber keine Wirkung entfaltete, haben einige Stadträte zwar kritisiert. Brigitte Wolf (Linke) etwa sprach angesichts der Missachtung des lokalpolitischen Wunschs von einem "politischen Skandal", Florian Schönemann (Grüne), der auch im Stadtteilgremium sitzt, zeigte sich "enttäuscht" und forderte in Zeiten der Klimakrise "Bauen mit Verstand". Ändern an der rechtlichen Lage konnten die Stadträte aber nichts mehr. "Wir können das Baurecht, das wir in Aussicht gestellt haben, nicht wieder wegnehmen", stellte die stellvertretende Leiterin des Planungsreferates, Jacqueline Charlier, klar.

Verbessern wollen die Stadträte aber zumindest die Konditionen einer denkbaren Aufstockung des Bestand-Karrees. 80 zusätzliche Wohnungen könnten zu den bereits 230 vorhandenen entstehen, denn das Baurecht des Gevierts ist noch nicht ausgeschöpft. Die Mehrheit im Ausschuss stimmte daher für eine vom Planungsreferat empfohlene Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans für die Blockrandbebauung - inklusive der Forderung, 40 Prozent geförderten Wohnraum im Falle einer Umsetzung zu realisieren.

Die Opposition votierte gegen den Vorschlag, einerseits des "großen Aufwands" wegen, den die Aufstellung eines Bebauungsplans mit sich bringe, wie Heike Kainz (CSU) betonte. Aber auch, weil Eigentümern laut Baugesetzbuch möglicherweise Entschädigungszahlungen für den Fall zustehen, dass durch gemeindliche Planung die zulässige Nutzung eines Grundstücks geändert wird und dadurch eine nicht unwesentliche Wertminderung des Grundstücks eintritt. Allerdings rechnet die Verwaltung damit, dass die Eigentümerin in diesem Punkt keinen Erfolg haben dürfte, sollte sie es versuchen wollen, "da der sektorale Bebauungsplan nicht in die bestehende ausgeübte Nutzung eingreift, sondern nur die bisher nicht ausgeschöpften Baurechtspotenziale betrifft". Das Plädoyer von Charlier vor der Abstimmung war denn auch eindeutig: Sie "fände es richtig, dieses Risiko einzugehen", sagte die Stadtplanerin.

Das Hohenzollernkarree, eine sich aus 23 Häusern zusammensetzende Anlage von 1935/36 mitten im westlichen Schwabing, steht seit fast acht Jahren immer wieder in den Schlagzeilen. Es begann damit, dass der Bayerische Beamtenbund das Anwesen an den Immobilienkonzern Patrizia verkaufte. Kurz darauf sollten Balkone angebaut werden, als "optische Aufwertung, um mögliche Käufer zum Geldausgeben zu animieren", wie die Lokalpolitiker seinerzeit mutmaßten. Kurz darauf kam das Umwandlungsverbot, und weil die Patrizia nicht den Klageweg beschreiten wollte, verkaufte sie das Hohenzollernkarree an die kurz zuvor gegründete Max-Emanuel-Immobilien GmbH.

Ende 2016 stellte die neue Eigentümerin erstmals den Antrag auf Nachverdichtung im Innenhof, zwei Jahre später kündigte sie kurz vor Silvester Modernisierungen an - unmittelbar, bevor eine für die Mieter weitaus vorteilhaftere Regelung in Kraft trat. Der Münchner Mieterverein reichte daraufhin eine Musterfeststellungsklage zu Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen beim Bundesgerichtshof ein, unterlag aber. Das jahrelange Zermürben aufgrund immer neuer Planungen, Modernisierungen und Mieterhöhungen hat letztlich dazu geführt, dass inzwischen zwei Drittel der früheren Mieter nicht mehr in der Anlage wohnen.

© SZ vom 07.10.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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