Schwabing:Ausschuss vertagt sich

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Klärungsbedarf: Inzwischen beschäftigt sich sogar der Bundesgerichtshof mit der Klage des Eltern-Kind-Zentrums. (Foto: Robert Haas)

Vor einer Entscheidung über die Petition des Eltern-Kind-Zentrums Schwabing-Maxvorstadt wollen die Landtagsabgeordneten einen Ortstermin abhalten

Von Ellen Draxel, Schwabing

Während das in seiner Existenz bedrohte Eltern-Kind-Zentrum (Elki) Schwabing-Maxvorstadt noch auf die Klärung seines Prozesses vor dem Bundesgerichtshof wartet, spielt der Trägerverein auch aktiv die politische Karte. Der bayerische Landtag hat am Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz die Entscheidung über eine Petition des Elki allerdings zunächst vertagt. "Mein Berichterstatter-Kollege Florian von Brunn von der SPD und ich wollen uns erst einmal ein Bild vor Ort machen", sagt Landtagsabgeordneter Alexander Flierl (CSU). Das Anliegen sei "ja durchaus gewichtig", da müsse auch die Einbindung des Elki in die Umgebung berücksichtigt werden.

Das Eltern-Kind-Zentrum Schwabing-Maxvorstadt fordert für Mütter- und Familienzentren denselben privilegierten Schutz wie für Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Spiel- und Sportplätze. Um das zu erreichen, hat die Einrichtung Ende März eine Petition beim Landtag und im Mai eine beim Deutschen Bundestag eingereicht. "Einen zweiten Fall wie die Lärmklage gegen das Elki darf es nicht geben", begründet Vorstandsmitglied Bernadette von Wittern die Initiative. Immer wieder gerieten Mütter- und Familienzentren in Schwierigkeiten oder seien in ihrer Existenz bedroht, weil der angebliche "Lärm", der von Familien mit Babys und Kleinkindern ausgehe, Nachbarn und Anwohner störe. Familien aber müssten geschützt und von der Gesellschaft gefördert und unterstützt werden. "Daher", heißt es in der Petition, "sollten bei Räumlichkeiten, die zur Durchführung von Spielgruppen, Offenen Treffs oder sonst von Kindern und Familien genutzt werden, nicht dieselben Begrenzungen angewendet werden, die für Erwachsenenbegegnungsstätten gelten." Familienzentren seien "ein wichtiger Bestandteil unserer heutigen sozialen Struktur, da sie Erziehungsberatung, Frühförderung, Möglichkeiten zum Austausch, Information und zum Teil auch Kinderbetreuung" anböten. Im Übrigen habe der Staat laut Artikel 6 des Grundgesetzes die Aufgabe, Familien zu schützen.

Die Elki-Vertreter wissen, wovon sie reden. Seit fast neun Jahren kämpfen sie dafür, in ihren Räumlichkeiten an der Nordendstraße bleiben zu dürfen. Der juristische Streit zwischen dem integrativen Familienzentrum und einem Ehepaar, das über der Einrichtung wohnt, dreht sich formal um eine Fehlnutzung der Räumlichkeiten, de facto aber um Lärm. Inzwischen liegt der Fall beim Bundesgerichtshof.

Der Vereinsvorsitzenden Lara Mosdal und ihren Kolleginnen geht es aber auch um Grundsätzliches. Allein in München gibt es 26 Mütter- und Familienzentren, weitere sind im Bau oder in der Planung. Die Einrichtungen werden zwar von der Stadt unterstützt, genießen jedoch keine Sonderrechte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Bislang steht in Paragraph 22, Absatz 1a des Lärmschutzgesetzes, "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung". Unklar bei der Formulierung bleibt, was unter "ähnliche Einrichtungen" zu verstehen ist.

Sollte der Ausschuss im Rahmen einer weiteren Sitzung zu dem Schluss kommen, das Anliegen des Elki zu befürworten, "könnten wir den Bundesgesetzgeber bitten, eine Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen herbeizuführen", sagt Jurist Flierl. Etwa, indem der Begriff Familienzentren in Absatz 1 a explizit genannt werde.

© SZ vom 12.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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