Die Gefährlichkeit des Münchner Westparkmörders muss neu bewertet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass das Münchner Landgericht bei der Beurteilung des heute 37-Jährigen Fehler gemacht habe und hob das Urteil auf. Das Landgericht hatte im Oktober 2011 den Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den Mann abgelehnt.
Damals sollte geklärt werden, ob der 2001 wegen Mordes an einem Jogger verurteilte Slowene auch heute noch hochgradig gefährlich ist. Allerdings habe sich das Gericht bei seiner Bewertung vor allem auf einen Kriminologen als Experten gestützt. Dieser habe aber zum psychischen Zustand des Mannes gar nichts sagen können. Außerdem habe sich das Landgericht zu sehr auf Sexualdelikte konzentriert, rügte der Vorsitzende Richter des BGH.
Gorazd B. hatte 1993 im Münchner Westpark einen 40 Jahre alten Jogger mit zwölf Messerstichen getötet. Er beging die Tat als 18-Jähriger und wurde 2003 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Eine 2009 von der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht 2011 abgelehnt, weil es bei B. keine hohe Gefahr sah.
Nach Verbüßung seiner Haftzeit war der 37-Jährige schließlich im Januar 2012 nach Slowenien abgeschoben worden. Laut BGH hat das Landgericht bei der Gefährlichkeitsprognose einen "rechtlich unzutreffenden Maßstab" angelegt. Eine andere Kammer des Münchner Gerichts muss nun neu über die Gefährlichkeit des Mannes und damit erneut über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen ihn entscheiden.