Westparkmörder kommt frei:Er wird erwartet

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Aus reiner Mordlust hat Gorazd B. 1993 einen Jogger umgebracht. In wenigen Tagen kommt der "Westparkmöder" frei und soll nach Slowenien abgeschoben werden. Seit Monaten bereiten sich die Behörden dort auf seine Ankunft vor. Doch die Bevölkerung ist nervös.

Christian Rost

Slowenien bereitet sich auf die Ankunft des sogenannten Westparkmörders vor. Gorazd B., der 1993 einen Jogger aus Mordlust erstach und in München in Haft sitzt, soll Mitte des Monats in sein Heimatland abgeschoben worden. "Er wird erwartet", sagt der slowenische Generalkonsul in München, Marko Vrevc. "Wir stehen zu unserer Verantwortung", seit langem hielten die slowenischen Sicherheitsbehörden Kontakt mit ihren deutschen Kollegen, um sich über den Fall auszutauschen, so Vrevc.

In Slowenien würden seit Monaten Pläne zur Resozialisierung ausgearbeitet. "Es wird einiges versucht, dass er vielleicht einmal ein normales Leben führt", sagt der Generalkonsul. Der Plan müsse maßgeschneidert für diesen Fall sein und werde von einem Sozialzentrum mit erarbeitet. Dabei gehe es auch darum, für B. eine Arbeit zu finden. Der Diplomat stellt damit klar, dass Slowenien auf die Ankunft des Mannes vorbereitet ist.

Der Fall Gorazd B. hat auch in der slowenischen Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt und zu einer Debatte über den Umgang mit Schwerkriminellen geführt. In dem Land gibt es keine Gesetzesgrundlage zur Sicherungsverwahrung von Tätern, die ihre Strafe verbüßt haben. Marko Vrevc gibt zu bedenken, "dass auch die deutsche Rechtssprechung in diesen Fällen nicht ganz unumstritten ist". Die slowenischen Sicherheitsbehörden erwarten, dass B. nach der Abschiebung in eine ländliche Region zieht, in der sich sein Elternhaus befindet. In der Bevölkerung herrsche deshalb "Nervosität", so Vrevc. Die örtliche Polizei sei aber informiert.

Wie berichtet, läuft für den 36-jährigen B. die Haftzeit in der JVA Stadelheim am 15. Januar ab. Dann soll er umgehend abgeschoben werden. Die Bundesrepublik darf er nicht mehr betreten. Er war nach dem Mord im Westpark an einem 40-jährigen Familienvater nach Kroatien geflüchtet, die Tat blieb zunächst ungeklärt. Erst als einer seiner Freunde auspackte, nahmen ihn die Fahnder ins Visier. B. wurde zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Zur Tatzeit war er 18 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft hält ihn weiter für gefährlich und versuchte, ihn dauerhaft in Sicherungsverwahrung unterzubringen. Das jahrelange Verfahren scheiterte im Oktober 2011 vor dem Landgericht München. Seither sitzt B. noch drei zusätzliche Monate wegen Beleidigung einer Richterin in Haft.

© SZ vom 07.01.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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