Westparkmörder:Von kommender Woche an ein freier Mann

Aus reiner Mordlust hat Gorazd B. 1993 einen Jogger umgebracht. In wenigen Tagen kommt der "Westparkmöder" frei, ein Antrag der Justizvollzugsanstalt auf die Zwangseinweisung in eine geschlossene Einrichtung wurde abgewiesen.

Der sogenannte Westparkmörder ist ab Mitte Januar ein freier Mann. Das Oberlandesgericht München wies letztinstanzlich einen Antrag der Justizvollzugsanstalt auf die Zwangseinweisung von Gorazd B. in eine geschlossene Einrichtung ab.

Die Gefängnisleitung sei nicht antragsberechtigt gewesen, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zur Begründung.

Für den 36-Jährigen, der 1993 einen Jogger im Münchner Westpark aus Mordlust erstochen hatte, läuft die Haftzeit am 15. Januar ab. Dann soll er nach Slowenien abgeschoben werden. Mitte Oktober scheiterte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München mit ihrem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung.

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