Rechte Demonstrationen:Pegida-Chef darf keine Versammlungen mehr leiten

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Der Vorsitzende von Pegida-München, Heinz Meyer, bei einer Versammlung der islamophoben Organisation. (Foto: Robert Haas)
  • Die Stadt geht weiter gegen Pegida vor und hat massive Auflagen bei den Demonstrationen durchgesetzt.
  • Bis 31. Dezember 2017 darf Heinz Meyer keine Versammlung von Pegida mehr leiten.
  • Grund dafür seien "mehrfache Rechtsverstöße" auf den Pegida-Versammlungen.

Von Heiner Effern

Die Stadt geht weiter gegen Pegida vor. Nachdem sie in diesem Herbst massive Auflagen bei den Demonstrationen durchgesetzt hat, trifft es nun Heinz Meyer, den Kopf der rechten Bewegung in München. Bis 31. Dezember 2017 darf er keine Versammlung von Pegida mehr leiten. Das bestätigte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf Anfrage. Den entsprechenden Bescheid habe man Meyer am Donnerstag zugestellt, er sei damit rechtsgültig, sagte KVR-Chef Thomas Böhle. Grund dafür seien "mehrfache Rechtsverstöße" auf den Pegida-Versammlungen.

Meyer, der für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, meldet seit geraumer Zeit alle Veranstaltungen von Pegida bei der Stadt an und tritt als Versammlungsleiter auf. Als solcher ist er Ansprechpartner für die Polizei und dafür verantwortlich, dass bei einer Kundgebung alle Auflagen eingehalten werden. Das KVR schreibt in einer Stellungnahme nun, dass Meyer in dieser Funktion Polizei und Sicherheitsbehörden offen ablehne und auf massive Vorfälle während der Kundgebungen nicht reagiere. Sein Verhalten lege den Schluss nahe, "dass er einen gewalttätigen und aufrührerischen Verlauf der ohnehin schon aufgeheizten und angespannten Versammlungen anstrebt oder zumindest billigt". Böhle betont, dass er "einem Missbrauch des Versammlungsrechts konsequent entgegentreten werde".

Im KVR wird damit gerechnet, dass Meyer, gegen den seit 2012 wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt wird, gegen den Bescheid gerichtlich vorgehen wird. Da aber alle Vorfälle und Rechtsverstöße auf den Pegida-Versammlungen dokumentiert wurden, sieht das KVR einem möglichen Verfahren gelassen entgegen. Die Polizei registrierte in den vergangenen drei Monaten mindestens 13 mutmaßliche Verstöße. Das Spektrum reicht von der Missachtung des Versammlungsgesetzes über Beleidigungen bis zur Körperverletzung, auch durch Meyer selbst. Das sei auch unter Berücksichtigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht mehr hinzunehmen, heißt es im KVR.

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Behördenchef Böhle beobachtet zudem einen "Radikalisierungsprozess" bei Pegida. "Amtsbekannte Rechtsextremisten halten mittlerweile Redebeiträge und tragen Banner in herausgehobenen Positionen." Immer wieder marschiert bei Kundgebungen zum Beispiel der verurteilte Karl-Heinz Statzberger mit, der 2003 am geplanten Anschlag auf die Grundsteinlegung der Synagoge in München beteiligt war. Wie sehr das bürgerlich-konservative Spektrum bei Pegida verdrängt sei, "spiegelt sich auch in den sinkenden Teilnehmerzahlen wider", sagte Böhle.

Zu den Umzügen am Montag kommen laut KVR im Schnitt etwa 70 Pegida-Anhänger. Darunter seien bis zu zehn bekannte Rechtsextremisten. Meistens erscheinen mehr Gegendemonstranten als Teilnehmer. Die täglich angemeldeten Info-Stände besuchen in der Regel keine zehn Sympathisanten. Oftmals fallen sie auch komplett aus. Laut KVR wurde Meyer zu einer Anhörung vorgeladen, dort soll er aber alle Vorwürfe abgestritten haben.

Das trifft auch auf eine Kundgebung Anfang November zu, bei der sich Mitarbeiter des KVR massiv bedroht fühlten. Sie sollten die Lautstärke der Lautsprecheranlage kontrollieren. Meyer soll dieses Vorhaben über sein Mikrofon bekannt gemacht und negativ kommentiert haben. Die KVR-Mitarbeiter erklärten, dass sie daraufhin von Pegida-Leuten verbal und körperlich bedrängt worden seien; sie brachten sich in Sicherheit, was Meyer zu einem Lob für die offenbar aggressiven Versammlungsteilnehmer bewogen haben soll. Die Mitarbeiter hätten Strafanzeige gestellt, sagte ein KVR-Sprecher.

Erst im Oktober hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - wie zuvor das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren - massive Auflagen für Pegida-Veranstaltungen bestätigt. Diese hatte das KVR erlassen. Pegida darf seitdem nur noch einmal im Monat einen Umzug mit Start und Ziel am Odeonsplatz abhalten. An den anderen Montagen muss die rechte Gruppe alternativen Routen folgen. Auch die tägliche Beschallung des Marienplatzes ist seither vorbei.

Dort dürfen Pegida-Anhänger ihre Muezzin-Rufe nur noch einmal in der Woche abspielen. Und zwar nur einmal stündlich jeweils bis zu fünf Minuten. In dem aufsehenerregenden Urteil musste das Verwaltungsgericht verschiedene Grundrechte gegeneinander abwägen. Das KVR hatte in seinem Bescheid die Interessen von Wirts- und Geschäftsleuten sowie der Anwohner der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegenübergestellt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Pegida deshalb Einschränkungen hinnehmen müsse.

© SZ vom 10.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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