Ramersdorf:Vorschlag zur Güte

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ÖDP und Linke im Rathaus wollen die öffentliche Grünanlage an der Adam-Berg-Straße erhalten. Falls alle Beteiligten kompromissbereit sind, ließen sich die Forderungen der Nachbarn ebenso erfüllen wie die Erweiterungpläne der Firma Seebauer - hoffen die Stadträte

Von Hubert Grundner, Ramersdorf

Im Ringen um den Erhalt des Bolzplatzes an der Adam-Berg-Straße scheinen die Fronten mittlerweile ziemlich verhärtet zu sein. Auf der einen Seite verfolgt die Firma Seebauer dort Erweiterungspläne für ihr Gartencenter. Außerdem sollen bis zu 50 Mitarbeiterwohnungen, Büros und Gastronomie entstehen. Auf der anderen Seite des sprichwörtlichen Gartenzauns stehen die Nachbarn, die vehement um den Erhalt der öffentlich zugänglichen Grünfläche kämpfen. Wobei man sich, beinahe unnötig zu erwähnen, auf beiden Seiten des Gartenzauns im Recht sieht. Die dritte und vermutlich entscheidende Partei in dem Konflikt ist die Stadt. Denn ihr gehört das Areal, das die Firma Seebauer für ihre Planungen benötigt. Das Unternehmen bietet der Stadt im Gegenzug ein Grundstück weiter nördlich an der Ottobrunner Straße zum Tausch an.

Die Gemenge- und Interessenlage ist also einigermaßen unübersichtlich. Um die verfahrene Situation aufzulösen, stellen jetzt die Fraktionen von ÖDP und Linke einen gemeinsamen Stadtratsantrag. Darin wird die Stadt aufgefordert, die Firma Seebauer und Vertreter der örtlichen Bürgerinitiative zu einem runden Tisch bezüglich der geplanten Bebauung an der Adam-Berg-Straße einzuladen. Ziel der Gespräche solle sein, eine einvernehmliche Kompromisslösung zu finden, welche eine Erweiterung des Gartencenters und den Bau von Mitarbeiterwohnungen ermöglicht, und zugleich den Erhalt der öffentlichen Grünanlage mit Bolzplatz und möglichst vieler schützenswerter Bäume an dieser Stelle beinhaltet.

In der Begründung ihres Antrags verweisen die Stadträte darauf, dass östlich des Gartencenters an der Ottobrunner Straße 61 zwei Grundstücke der Stadt liegen, auf welchen ein Kinderspielplatz sowie ein Bolzplatz angelegt seien und die von der Stadt per Satzung offiziell als öffentliche Grünanlage geführt würden. Von drei Seiten werden diese Freiflächen durch Grundstücke begrenzt, welche im Eigentum des Firmeninhabers des Gartencenters Seebauer sind. Nach dem gegenwärtigen Planungs- und Verhandlungsstand sollen auf den betreffenden Grundstücken das Gartencenter erweitert, weitere Gewerbeeinheiten und Mitarbeiterwohnungen entstehen. Die öffentliche Grünanlage mit ebenerdigem Rasenbolzplatz würde es in der Folge nicht mehr geben. Ein Großteil des Baumbestandes ginge verloren, monieren die Antragsteller.

Gegen dieses Vorhaben gebe es mittlerweile massiven Widerstand von Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner. Dabei sei, den guten Willen aller Beteiligten vorausgesetzt, durchaus ein Kompromiss denkbar, glauben die Stadträte von ÖDP und Linke. So könnten Bolzplatz, Spielplatz, und Feuerwehrzufahrt möglicherweise gedreht beziehungsweise verlegt werden, schlagen sie vor. Wenn dann das Bauvolumen anders situiert, von der Nachbarbebauung abgerückt und vielleicht parallel zur Ständlerstraße um ein Stockwerk erhöht werde, könnten auch größere Teile des Baumbestands und die öffentliche Grünanlage erhalten werden. Um tatsächlich zu einer Entlastung des Münchner Wohnungsmarktes beizutragen, müsste der Anteil der geplanten Geschossfläche zu Lasten des Gewerbes und zu Gunsten von Wohnen verschoben werden. Anzustreben wäre ein Verhältnis von höchstens 1:5, heißt es abschließend im Antrag.

Unabhängig davon hat sich eine Bewohnerin aus der Emdenstraße mit einer Petition an den bayerischen Landtag gewandt. Sie beschwert sich darin über die geplante Bebauung des Bolzplatzes, da dieses Areal Teil der Münchner Grünanlagensatzung sei und darin als Freifläche und als öffentliche Grünanlage festgesetzt sei. Das Ziel der Intervention, die auch von Mitgliedern der örtlichen Bürgerinitiative unterstützt wird: der Erhalt des Freizeitgeländes an der Adam-Berg-Straße. Sofern dort überhaupt gebaut werden dürfe, solle dies nicht nach Paragraf 34 Baugesetzbuch ("Einfügungsgebot") geschehen. Stattdessen solle ein Bauleitplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt werden.

Insbesondere verweist die Petentin auf die Folgen des offenbar angestrebten Grundstückstausches: Das dafür vorgesehene städtische Grundstück mit den Flurnummern 1202 und 1202/1 - Bolzplatz und Spielplatz - sei als öffentliche Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung Münchens gewidmet. Öffentlichen Grünanlagen attestiere die Stadt selbst entsprechend der Präambel dieser Satzung neben ihren ökologischen und klimatischen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen in einer hochverdichteten Großstadt. Mit der geplanten Bebauung durch die Firma Seebauer setze sich die Stadt über ihre eigenen Nutzungspläne und Satzungen mit Normcharakter hinweg. Dadurch werde das Vertrauen der Bevölkerung in die Gültigkeit von Nutzungsplänen und Satzungen untergraben.

© SZ vom 07.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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