Ramersdorf:Biotop statt Bauland

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Unantastbares Naherholungsgebiet: Das Planungsreferat hält den Kustermannpark prägend für das Stadtbild und die Stadtgliederung. (Foto: Stephan Rumpf)

Es gab wütende Bürgerproteste, als Nachverdichtungspläne einer Immobilienfirma für den Kustermannpark bekannt wurden. Jetzt ist das Vorhaben endgültig beerdigt - und die Anlage eine geschützte Grünfläche

Von Hubert Grundner, Ramersdorf

"Finger weg vom Kustermannpark!" Unmissverständlich hatte im Mai 2017 ein Teilnehmer der Bürgerversammlung für den Stadtteil Ramersdorf auf einem Zettel seine Forderung formuliert. Und was soll man sagen? Die Stadt lässt die Finger von einer Nachverdichtung der Naherholungsfläche. Zwar hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) dies bereits im Juni 2017 zugesagt. Jetzt gab es für den Erhalt des Kustermannparks aber gewissermaßen die offizielle Bestätigung durch das Planungsreferat.

In einem Schreiben an den Bezirksausschuss erklärt die Behörde: "Den Kustermannpark als Park für alle zu erhalten, ist das Ziel der Landeshauptstadt München. Es ist nicht beabsichtigt, einen neuen Bebauungsplan für eine Bebauung im Kustermannpark aufzustellen." Dieser wichtige Freiraum für Ramersdorf solle weiterhin in Gänze für die Bevölkerung als Erholungsort bestehen bleiben. Wie kaum anders zu erwarten, begrüßten die BA-Mitglieder diese Entscheidung und stimmten der Vorlage des Planungsreferats zu.

Tatsächlich hatte die Immobilienfirma Bayerische Hausbau, die zur Schörghuber-Gruppe gehört, entsprechende Pläne verfolgt und damit unter den Nachbarn für Entsetzen gesorgt. Proteste dagegen und Hilferufe an die Adresse verschiedener politischer Gremien waren die Folge. Die aktuelle Mitteilung der Verwaltung sollte die Anlieger beruhigen. Darin hebt die Behörde hervor, dass der Kustermannpark im rechtskräftigen Bebauungsplan als nicht bebaubare Freifläche ausgewiesen sei. Darüber hinaus setze dieser Bebauungsplan Flächen mit zu erhaltendem Baumbestand, Gehrechte für die Allgemeinheit sowie verschiedene Spieleinrichtungen fest.

Eine besondere Funktion der Grünanlage bestehe darin, als Ausgleich für die dichte Wohnbebauung des Wohngebiets südlich der St.-Cajetan-Straße zu dienen. Festgeschrieben ist außerdem, dass der Unterhalt des Parks durch die Stadt erfolgt. Und weiter: Mittlerweile ist laut Planungsreferat der gesamte Kustermannpark in der Biotopkartierung der Landeshauptstadt als Biotop M-188 ("Park an der Rosenheimer Straße") erfasst. Die städtebauliche Vorstudie der Bayerischen Hausbau, die dem Planungsreferat vorgelegt worden war, sah im Park eine Bebauung entlang der Rosenheimer Straße vor. Nach eingehender Prüfung kam die Behörde zu dem Schluss, dass die dafür notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan "nicht vorstellbar sind".

Gegen einen neuen Bebauungsplan sprechen aufgrund der Bedeutung des Kustermannparks mithin mehrere Gründe. So gilt es laut Behörde, die Freiflächenfunktion in einer immer dichter werdenden Stadt zu erhalten. Er sei auch prägend für das Stadtbild und die Stadtgliederung. Außerdem diene der Park mit seinem überaus vielfältigen Angebot für alle Alters- und Nutzergruppen der notwendigen Erholung. Aber auch Tiere, Pflanzen und Klima profitierten davon.

Insofern müsste der eingangs genannte Antragsteller jetzt zufrieden sein. Zur Begründung hatte er seiner Forderung noch hinzugefügt: "Der politisch gebetsmühlenartig vorgetragene Wohnungsbedarf/-mangel wird nicht gelöst durch die Bebauung letzter innerstädtischer Freiflächen; solches verbösert nur das Umfeld für die Umgebungsbewohner."

© SZ vom 09.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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