Prozess um Wiesn-Hit der Randfichten:Der alte Holzmichl muss vor Gericht

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"Lebt denn der alte Holzmichl noch ...?" Auf dem Oktoberfest ist das Lied der Randfichten ein Hit. Doch ein Münchner Komponist und Produzent fühlt sich am Erfolg des Partyhits nicht ausreichend beteiligt und klagt gegen die Band. Es geht ihm ums Geld - und um seine berufliche Ehre.

Ekkehard Müller-Jentsch

Mit dem Holzmichl wurden die Randfichten berühmt. (Foto: AP)

Lebt denn der alte Holzmichl noch . . .?" Eigentlich war er schon fast tot - doch vor Gericht taucht der frühere Stimmungssong wieder aus der Plattenkiste auf. Der Münchner Komponist und Produzent Hermann Weindorf hat die Musikgruppe De Randfichten verklagt. Er fordert nicht nur seinen Anteil am finanziellen Erfolg, vor allem fühlt er sich in seiner beruflichen Ehre verletzt: Er will endlich die offizielle Anerkennung als künstlerischer Produzent des Hits.

Der "Holzmichl" hatte es 2004 bis ganz oben in die Single-Charts geschafft. Mit ihm wurde die Gruppe "Randfichten" deutschlandweit bekannt, das Lied durfte auf keinem Volksfest fehlen, schon bald kannte jeder den Text. Doch der Gassenhauer nervte auch: T-Shirts mit der Aufschrift "Tötet den Holzmichl" wurden bald zum Renner.

Eingespielt hatten die Randfichten den Song in den Unterföhringer Weryton Studios. Hier, bei Hermann Weindorf und seinem Bruder Berthold, hatten schon Stars wie Gianna Nannini Alben produzieren lassen, Udo Jürgens, Heino oder die Münchener Freiheit.

Weindorf war in den 80er Jahren Keyboarder bei Klaus Doldinger, arbeitete mit an Projekten mit dem Londoner "Royal Philharmonic Orchestra", schrieb Filmmusiken, darunter für den "Tatort" oder Willi Bogners Kinofilm "Fire and Ice". Im volkstümlichen Bereich arbeitet Hermann Weindorf als Komponist und Produzent für viele Interpreten von Karel Gott bis Florian Silbereisen. Er ist auch durch zahlreiche sakrale Werke und Psalmen-Vertonungen bekannt.

Für den Holzmichl habe er bisher lediglich wenige tausend Euro erhalten, erklärte Weindorf nun vor dem Landgericht München I. Dabei sei der Song unter seiner Regie produziert und aufgenommen worden. Er habe Arrangements dazu geschrieben. Remix und die Endfassung seien sozusagen nach seinen Visionen entstanden. Deshalb stünden ihm Leistungsschutzrechte und damit der Anspruch auf einen Anteil am Gewinn zu: Vier Prozent des Händlerabgabepreises seien üblich.

Die Randfichten wollten davon aber nichts wissen: Weindorf habe keinerlei Ansprüche - er sei kein bekannter Produzent, sondern nur ein Studioinhaber. Noten und Arrangements hätte sie ihm im Vorfeld zur Verfügung gestellt. Weindorf sei kein ausübender Künstler, sondern habe lediglich eine technische Leistung erbracht, für die er auch bezahlt worden sei.

Der Münchner will nun vor Gericht seine Ehre verteidigen. Deshalb fordert er unter anderem Auskunft über die Verkaufszahlen, um seine Schadensersatzforderung beziffern zu können.

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Die Richterinnen der 37. Zivilkammer bemühten sich in der Verhandlung am Mittwoch erst einmal um eine friedliche Beilegung des Streits. Da keine klaren Verträge existieren, müsste in einer umfangreichen Beweisaufnahme durch Zeugenaussagen zusammengetragen werden, wer welche Anteile am Holzmichl-Song hat.

Das Gericht schlug vor, dass die gewünschte Auskunft erteilt und auf dieser Basis eine für beide Seiten akzeptable Pauschalsumme für Weindorf berechnet wird. Die Anwälte beider Seiten stimmten nach einigem Hin und Her zu und wollen sich nun außergerichtlich abstimmen. Das Gericht räumt ihnen Zeit bis Ende Januar ein - sonst geht der Prozess weiter.

© SZ vom 25.10.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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