Prozess um ungewöhnliche Geschäftsidee:Klunker im Premier Cru

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Mit Diamanten im Champagner wollte eine Münchnerin in der Welt des guten Geschmacks punkten. Doch anscheinend läuft das prickelnde Geschäft nicht so richtig. Jetzt will ein Investor sein Geld zurück. Es geht um 30.000 Euro - im Vergleich zu der Brilli-Brause geradezu Peanuts.

Ekkehard Müller-Jentsch

Diamonds are a girl's best friend - einer Münchner Unternehmerin bereiten die Preziosen zurzeit aber eher wenig Freude: Mit einem "einzigartigen Luxusgut", nämlich Diamanten in Champagner-Flaschen, wollte die Kauffrau in der Welt des guten Geschmacks punkten. Doch anscheinend läuft das Geschäft mit der Brilli-Brause noch nicht so richtig. Jedenfalls klagte ein stiller Gesellschafter und will sein Geld zurück: Es geht um 30.000 Euro. Im Vergleich zu einem Fünfkaräter auf dem Grund einer Magnumflasche geradezu Peanuts.

Richter von Handelskammern sind allerhand ungewöhnliche Geschäftsideen gewohnt. Aber für den Vorsitzenden Martin Scholz und seine beiden Handelsrichter dürften Klunker im Premier Cru doch etwas Neues gewesen sein. Wenn auch nur in Gedanken, durften die Herren im schlichten Ambiente des Landgerichts am Lenbachplatz in die Welt des puren Luxus' eintauchen.

Gedacht für Menschen, die schon alles haben, soll die außergewöhnliche Liaison aus hochwertigem französischen Champagner und feinsten Brüsseler Diamanten von den Privilegien und dem guten Geschmack eines Gastgebers zeugen, der aus solchen Flaschen servieren lässt.

Doch ein Investor findet den Geschäftserfolg offenbar nicht so prickelnd und fühlt sich gelackmeiert. Für seinen Geschmack sind offenbar nicht genügend Superreiche auf die Glitzersteine im doppelten Flaschenboden abgefahren - obwohl es doch die 0,75-Liter-Flasche mit einem Halbkaräter schon ab 2175 Euro gibt. Der stille Gesellschafter verlangte vor der 14. Handelskammer jedenfalls die schnelle geschäftliche Scheidung und vor allem sein Geld zurück.

Die Geschäftsinhaberin zierte sich noch. Als das Gericht aber feststellte, dass sie für 2010, das Gründungsjahr ihrer GmbH, immer noch keinen Geschäftsabschluss vorlegen kann, ging alles schnell: "Das ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund", stellte die Kammer fest. Immerhin gewährte sie der Frau den Luxus, ihren Ex-Geschäftspartner in Raten auszuzahlen.

© SZ vom 16.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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