Prozess in München:13 Jahre Haft für Raubmordversuch

Sie hatte es auf ihren Schmuck abgesehen: Weil sie ihre Ex-Chefin in deren Wohnung überfallen und mit Hammerschlägen lebensgefährlich verletzt hat, muss eine Putzfrau jetzt ins Gefängnis. Die Frau war schon vor dem Überfall straffällig geworden.

  • Putzfrau wegen Raubmordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
  • Sie war bereits vor dem Überfall wegen Diebstahls verurteilt worden.

Putzfrau überfällt Ex-Chefin

Um Schmuck zu rauben, überfiel sie im August 2013 ihre damals 66-jährige Ex-Chefin in deren Wohnung und verletzte sie mit Hammerschlägen lebensgefährlich. Wegen versuchten Raubmordes an ihrer früheren Arbeitgeberin ist eine Putzfrau am Freitag vor dem Landgericht München I zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das Opfer hatte durch Schläge gegen den Kopf mit einem 400 Gramm schweren Hammer 27 Platzwunden am Kopf davongetragen. Die rüstige, wehrhafte 66-Jährige habe es allein "ihrem Überlebenswillen, ihrem harten Schädeldach und dem Zufall zu danken", dass sie noch am Leben sei, sagte der Richter. Sie habe sich gegen ihre sechs Jahre jüngere Angreiferin trotz eingeschränkter Sicht durch das herabströmende Blut erbittert gewehrt und schließlich in die Küche flüchten können.

Die gelernte Zahnarzthelferin war von der vermögenden Seniorin bereits wegen Schmuckdiebstahls entlassen und kurz vor dem Überfall dafür verurteilt worden.

Angeklagte bittet um Verzeihung

Die 60-Jährige entkam mit zwei Ringen, wurde aber noch am selben Tag festgenommen. Dass die Putzfrau mit der Beute ihrem querschnittgelähmten Sohn eine Operation finanzieren wollte, sei eine "reine Schutzbehauptung", sagte der Vorsitzende.

Von einer lebenslangen Strafe sah die Kammer ab, weil die Angeklagte teilweise geständig war, um Verzeihung bat und aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes "besonders haftempfindlich" sei. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert, die Verteidigung auf sieben Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.

© SZ.de/dpa/amm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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