Prozess gegen ehemaligen Tennisstar:Boris Becker muss zahlen

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Boris Becker muss einem Münchner Geschäftsmann ein 500.000-Euro-Darlehen zurückbezahlen, mit Zinsen mehr als eine Dreiviertelmillion. Die Richter konnten der Argumentation des ehemaligen Tennisstars nicht folgen. Der sprach von einem Scheingeschäft - und wollte seine Schulden mit einem Tennisschläger abgelten.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ein alter Tennisschläger ist zur Abgeltung eines 500.000-Euro-Darlehens nicht genug: Boris Becker muss dem Münchner Geschäftsmann Klaus Harisch das geliehene Geld zurückbezahlen - mit Zinsen mehr als eine Dreiviertelmillion. Das Oberlandesgericht München hat mit dieser Entscheidung einen Schlusspunkt um einen sehr langwierigen Rechtsstreit gesetzt. Zuletzt hatte das Landgericht München I im Januar 2011 dieses umstrittene Darlehen noch für ein Scheingeschäft gehalten und den einstigen Tennis-Champion von jeglichen Zahlungspflichten freigesprochen.

Boris Becker konnte nach Auffassung der Münchner Richter keine schlüssige Erklärung dafür liefern, weshalb er durch einen juristischen Berater einen Darlehensvertrag anfertigen ließ - den aber nicht ernst genommen hat. (Foto: REUTERS)

Als Chef der GoYellow Media AG, die später in 11800 AG umbenannt worden war, hatte Klaus Harisch um die Jahrtausendwende einen Vertrag mit Boris Becker geschlossen. Als werbewirksamer Wimbledon-Sieger, der zu dieser Zeit gerade für einen Online-Dienst deutschen Fernsehzuschauern erklärte: Ich bin drin", sollte der populäre Ballsportler nun auch Galionsfigur für ein Internet-Portal für gesunde Ernährung werden.

In diversen Gerichtsverhandlungen klang an, dass damals potenziellen Investoren vorgegaukelt werden sollte, dass sich Becker mit eigenem Geld an Harischs Online-Projekt beteiligt habe. Unterschrieben ja - aber es war nicht so gemeint, machte Becker dann aber in den Verhandlungen deutlich: "Eigenes Geld in die Hand zu nehmen, war damals nicht mein Geschäftsmodell." Deshalb habe Harisch formal eine Million Mark, umgerechnet also rund 500.000 Euro, an Becker verliehen und die Summe in das Unternehmen gesteckt. Dieses Projekt war dann aber gescheitert, als nach der Jahrtausendwende die Internetblase platzte.

Aus seiner Sicht sei immer klar gewesen, "dass dieses Darlehen eine Sache von Dr. Harisch ist", hatte Becker damals im Justizpalast erklärt. Er habe ihm im Gegenzug "als Zeremonie" lediglich einen Tennisschläger überreicht. Zu der Verhandlung kurz vor Weihnachten war der Sportler auf Krücken in den Sitzungssaal gehumpelt: Er kam direkt aus dem Krankenhaus nach einer OP am Sprunggelenk - nur lässig mit Trainingshose und warmem Pullover bekleidet.

Der 23. OLG-Senat konnte die Sache mit dem Scheingeschäft nun allerdings nicht nachvollziehen. Boris Becker konnte nach Auffassung der Richter keine schlüssige Erklärung dafür liefern, weshalb er durch einen juristischen Berater damals einen Darlehensvertrag anfertigen ließ und diesen dann unterschrieben, aber gleichwohl dessen Inhalt nicht ernst genommen hat.

Irgendwelche Zeugenaussagen dazu wollte der Senat angesichts der schriftlichen Abmachung gar nicht erst hören. Ganz zur Freude von Harischs Rechtsanwalt Joachim Schmid aus Illertissen: "Die Zeugenaussagen in früheren Verhandlungen waren widersprüchlich" und hätten in der ersten Instanz zu einem unrichtigen Urteil geführt. "In Hinblick auf eine eindeutige vertragliche Grundlage ist nun mit dem OLG-Urteil endlich eine korrekte gerichtliche Entscheidung ergangen", sagt der Anwalt. Die Revision gegen das Urteil hat der Senat zwar nicht zugelassen. So lange Becker aber noch die Möglichkeit hätte, dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 14.02.2012/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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