Prozess:"Er ist halt ein bissl impulsiv"

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  • Ein Mann ist angeklagt, weil er seine Frau und deren mutmaßlichen Geliebten mit einer Axt bedroht haben soll.
  • Zeugen bestätigen den Angriff auf die Frau im vergangenen Herbst.
  • Als sie in den Zeugenstand tritt, will sie sich allerdings nicht so recht erinnern können und beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Von Susi Wimmer

Die Liebe ist bekanntermaßen ein seltsames Spiel. Sie kommt und geht von einem zum anderen. Und es gibt Fälle, da kommt und geht die Liebe bei einem Paar permanent, was zu gefährlichen Spielen führen kann: Ein 39-jähriger Gastronom etwa musste sich am Montag vor dem Amtsgericht München verantworten, weil er laut Anklage auf offener Straße seine On- und Off-Frau und ihren mutmaßlichen Geliebten mit einer Axt bedroht und ihr Handy einkassiert hatte.

"Er ist halt ein bissl impulsiv", so sieht Rechtsanwalt Gerhard Meyer seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklageschrift dafür andere Wörter: Bedrohung und Nötigung. So vermutlich geschehen am 2. November vergangenen Jahres an der Petra-Kelly-Straße in Schwabing.

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Laut Staatsanwaltschaft soll Azimi A. gegen 22.45 Uhr mit einer Axt auf den vermeintlichen Nebenbuhler losgegangen sein, dieser sei mit dem Wagen geflüchtet. Anschließend sei der 39-Jährige zurück zu seiner Frau, die Axt über dem Kopf haltend, und habe ihr das Handy aus der Hand gerissen. Dann soll er mit seinem Roller geflüchtet sein.

Azimi A., seit über 20 Jahren in Deutschland und bis vor kurzem Betreiber eines Cafés, lässt durch seinen Anwalt mitteilen, dass er zur fraglichen Zeit durchaus an Ort und Stelle war, dass er dem Wagen des Kontrahenten hinterhergelaufen sei, aber: nicht mit einer Axt in der Hand. Es sei vielmehr eine Art Spraydose gewesen mit wegstehenden Teilen am Kopfende, "das gehörte zum Reifenpannen-Set des Rollers", erklärt der Anwalt. Und das Handy, das er der Frau aus der Hand gerissen habe, sei seines gewesen. Das Paar habe vier Kinder, lebe in ständigem Auf und Ab, und er habe sie abends mit einem anderen gesehen.

"Natürlich war es eine Axt", sagt ein Zeuge aus, der an dem Abend mit seinem Wagen auf einem Parkplatz an der Petra-Kelly-Straße stand. Der Angeklagte sei etwa ein Meter von seiner Wagentüre entfernt vorbeigelaufen, die Axt nach oben haltend. "Die Axt war schwarz, auf der einen Seite hatte sie ein Beil, auf der anderen Seite lief sie spitz zu", beschreibt er. Ein Architekten-Paar, das gerade auf dem Heimweg vom Nordbad war, erzählt, dass sie Schreie gehört habe und dann einen Mann auf einem Roller flüchten sahen.

Geldstrafe für den Angeklagten

Mit der Klarheit ist es aber schnell vorbei, als die beiden mutmaßlichen Opfer in den Zeugenstand treten. Der vermeintliche Nebenbuhler gibt sich quasi als ehemaliger Freund der Familie aus. "Ich kenne sie sehr lange. Er hatte ein Lokal, ich hab ihn unterstützt. Und ich hatte ein Handy von ihm." Dann spricht er davon, dass er von Azimi A. bedroht und beleidigt werde und dass dieser sein Handy zurückverlangt habe. Das habe er an jenem Abend der Frau gegeben, als Azimi A. hinzukam. Da sei er lieber in sein Auto gesprungen und davongefahren.

Ob Azimi A. was in der Hand gehabt habe, als er dem Auto hinterherlief, will der Richter wissen. "Das habe ich nicht gesehen", beteuert der Zeuge. Dann erscheint das zweite vermeintliche Opfer, die Ehefrau, in Kleid und High-Heels. Lächelnd und mit leiser Stimme erzählt sie dem Gericht, dass sie gemeinsam vier Kinder hätten und nach islamischem Recht verheiratet seien.

Ob das Paar denn vorhabe, auch nach deutschem Recht zu heiraten, will der Richter wissen. Ja, versichert die 38-Jährige, sobald sie das Geld dazu hätten. Somit gilt die Frau als Verlobte des Angeklagten und kann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen - was sie auch tut. Am Ende bleibt lediglich eine Bedrohung übrig, ob mit Axt oder Reifenpumpe, und der Arbeitslose bekommt eine Geldstrafe von 900 Euro aufgebrummt.

© SZ vom 19.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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