Prozess:Das Hakenkreuz auf der Haube

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Künstler Wolfgang Flatz streitet mit Ausstellungsmacher über die Provision für ein provokantes Kunstwerk

Von Stephan Handel

Kofferraumhauben vom VW Käfer, Motorhauben von anderen typischen deutschen Autos, von Golf und Trabant, sie alle künstlerisch gestaltet - das sollte im Jahr 2015 durch eine Ausstellung einen Kommentar abgeben zum Stand der deutschen Einheit, die da gerade 25 Jahre alt wurde. Vom Charme der Idee war auch der in München lebende österreichische Künstler Wolfgang Flatz angetan. Mittlerweile, vier Jahre später, hat ihm seine damalige Arbeit zwar ein schönes Stück Geld eingebracht - aber auch eine Menge Ärger, so viel, dass er am Freitag vor dem Landgericht verhandelt werden musste.

Flatz hatte eine Käfer-Fronthaube genommen, ein Hakenkreuz appliziert und schwarz-rot-goldene Streifen, sodann dem Werk den Titel "Der Adolf war's" verpasst, fertig war die Provokation in bewährter Flatzscher Manier. Die wurde beim Debüt der Ausstellung in Hamburg nicht skandalisiert, aber bei der nächsten Station, in der VW-Stadt Wolfsburg, sehr wohl: Dort sollte die Schau im Gewerkschaftshaus stattfinden, und die IG Metall fand das Werk, nun ja, nicht ohne Weiteres verständlich. Die Haube wurde aus der Ausstellung entfernt, stattdessen aber im Wolfsburger Kunstmuseum einzeln gezeigt. Den Verantwortlichen im nicht weit entfernten Landesmuseum Braunschweig gefiel die Nazi-Haube dann so gut, dass sie sie ankauften - 30 000 Euro bekam Flatz dafür.

Außerdem wenig später einen Brief von Kurt W. Hamann, dem Organisator der Ausstellung: Der wollte nun auch ein Stück vom Kuchen beziehungsweise vom Blech, nämlich eine Provision von 30 Prozent des Verkaufspreises. Er berief sich dabei auf ein "Künstlerschreiben", das er im Juli 2016 an alle Teilnehmer geschickt hatte. Es ging darin um den weiteren Weg der Schau - ob er, Hamann, sich um folgende Ausstellungsorte bemühen oder ob er eine Versteigerung organisieren solle. Für diesen Fall - und weil er "von persönlicher Investition den einen oder anderen Cent gern zurückbekommen würde" - würde er 30 Prozent des Versteigerungserlöses als Provision einbehalten.

Das, fand Hamann, sei, weil Flatz auch nicht widersprochen hatte, eine Provisionsvereinbarung, die auch für den Verkauf außerhalb der Ausstellung gelten müsse. Flatz bot zur Güte 20 Prozent an, Hamann forderte mindestens 25 Prozent, dann eskalierte die Sache - so sehr, dass Christian Strahl, der Anwalt des Künstlers, in der Verhandlung sagte, für eine gütliche Einigung sei es nun zu spät.

Die braucht es aber vielleicht auch gar nicht: Richter Andreas Wiedemann meinte in der Verhandlung, der Fall sei "so kompliziert jetzt auch wieder nicht" und verwies auf BGH-Entscheidungen, nachdem ein Makler - was Hamann in diesem Fall gewesen wäre - schon auch etwas getan haben muss, wenn er eine Provision erhalten wolle. Dass er den alternativen Ausstellungsort nach dem Rausschmiss aus dem Gewerkschaftshaus organisiert hatte und so den Blick der Öffentlichkeit erst auf das Werk von Wolfgang Flatz gelenkt habe, reichte dem Richter zur Begründung nicht. "Dann könnte ja die IG Metall auch Provision verlangen", argumentierte Wiedermann. Eine Entscheidung will er Ende Juli verkünden.

© SZ vom 15.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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