Oktoberfest:Bei Geld hört die Wiesn-Freundschaft auf

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  • Drei Freunde verdienen Tausende Euro mit der Vermittlung von Wiesn-Tischen für Firmen.
  • Wegen finanzieller Probleme will einer einen Vorschuss über 30 000 Euro für drei Jahre, den er auch bekommt.
  • Als er einen zweiten Vorschuss will, bekommt er mutmaßlich 15 000 Euro, bestreitet dies aber und die Freundschaft zerbricht.

Von Stephan Handel

Die Wiesn, zehn Tage sind's noch hin, ist neben allem anderen natürlich auch eine große Anbahnungs-Veranstaltung. Nach der dritten Mass fällt es leicht, einem gerade noch Unbekannten ewige Liebe zu schwören. Dass über dem Oktoberfest allerdings auch Freundschaften zerbrechen können, das zeigt ein Prozess, der am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht verhandelt wurde.

Die Geschichte ist so verzwickt, dass sich Kilian Brodersen, der Vorsitzende Richter, schnell zu einem Satz hinreißen lässt: "Wenn man unter Freunden Geschäfte macht, trifft man sich manchmal vor Gericht wieder." Die Ex-Freunde in diesem Fall sind Frank H., der Veranstaltungen organisiert, sowie Nenad K. und Oliver H; sie sind Inhaber eines Getränkegroßhandels, mischen aber auch im Event-Geschäft mit.

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Frank H. nun hatte offensichtlich gute Beziehungen zur Wirtefamilie Schottenhamel und kam so an Reservierungen für deren Wiesn-Zelt, mit denen er dann zum Beispiel für Firmen Oktoberfest-Besuche organisierte. Als das Geschäft immer besser lief, tat er sich mit den Herren K. und H. zusammen, um Unterstützung zu bekommen und den Umsatz weiter auszubauen.

Das lief 2012 ganz gut, auch 2013 noch, allerdings hatte Frank H. da offensichtlich finanzielle Probleme privater Art - er ließ sich seinen Anteil am Gewinn für die nächsten drei Jahre im Voraus auszahlen, 30 000 Euro bekam er. Die Geldklemme nahm aber nicht ab, und so bat er seine Partner 2015 erneut um einen Vorschuss. Die wollten aber nicht noch einmal für drei Jahre bezahlen, sondern nur 15 000 Euro für ein Jahr. Dieses Geld, so stellt es Nenad K. dar, wurde bei einem Mittagessen im Crown's Club an der Rosenheimer Straße in bar übergeben, drei Bündel mit jeweils 100 Scheinen zu 50 Euro.

Im Jahr 2016 aber stellte Frank H. seine Arbeit für das gemeinsame Projekt ganz ein. Er sagt, er habe keine 15 000 Euro bekommen, und wenn doch, dann seien das ihm zustehende Zahlungen aus den Jahren zuvor gewesen. Überhaupt habe man sich zu diesem Zeitpunkt schon in Vergleichsverhandlungen über die Beendigung des Vertrags befunden. Nenad K. und Oliver H. sehen das anders und klagen deshalb auf die Rückgabe der 15 000 Euro plus Schadenersatz für das entgangene Geschäft. Das Landgericht hat ihre Klage abgewiesen, weil sie eine Vereinbarung für das Jahr 2016 nicht belegen können, ebenso wenig die angeblich geleistete Zahlung.

Die Vertragslage nennt Richter Brodersen "dürftig - als hätte man g'schwind was auf einen Bierdeckel geschrieben". Tatsächlich gibt es eine am Computer getippte Vereinbarung und zwei handschriftliche, die den Richter juristisch erschauern lassen: Die mit der Anlagennummer K 6 geht ja noch, aber K 11 - "da ist K 6 noch hübsch dagegen".

Das Gericht schlägt vor, dass Frank H. 15 000 Euro bezahlt, und die Sache wäre erledigt - das weist dieser aber empört zurück. So wird ein neuer Termin anberaumt, dann soll der Geschäftsführer des Crown's Club aussagen, ob er etwas von der angeblichen Geldübergabe mitbekommen hat. Der Termin ist am 26. September, da sind auf der Wiesn gewiss schon wieder einige ewige Freundschaften geschlossen worden.

© SZ vom 13.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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