Wochenlang galt Aline K. als vermisst. Dann, Anfang November 2015, fand man die Leiche der 31-Jährigen in einer Kellerruine in Lochhausen. Ihr langjähriger Lebensgefährte Michael P. hatte die junge Frau knapp vier Wochen zuvor mit bloßen Händen erwürgt und kurze Zeit später dort abgelegt.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der Wachmann seine Partnerin ermordet, weil sie sich von ihm wegen eines anderen Mannes trennen wollte. Für die Tat soll Michael P. nun lebenslang hinter Gitter. Der Angeklagte habe sein Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur am Montag bei seinem Plädoyer in dem Prozess vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München I.
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Da das Tötungsmotiv und die Tötungsart besonders verwerflich seien, so Lafleur, weiche der Mord an Aline K. von "gewöhnlichen Mordfällen" ab. Aus diesem Grund forderte der Anklagevertreter, die Kammer unter Vorsitz von Richter Michael Höhne solle bei einer Verurteilung wegen Mordes zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen. Dies würde bedeuten, dass der Wachmann nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen wird. Michael P. hörte dem Antrag des Staatsanwalts äußerlich ungerührt zu.
Am Abend des 8. Oktober 2015 war es zwischen dem 30-Jährigen und seiner Partnerin zu einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Neuperlach gekommen. Dabei soll Aline K. zu Michael P. gesagt haben, dass das "Projekt", womit sie ihre 19-jährige Beziehung meinte, gescheitert sei, da sie etwas "Besseres" habe. Michael P. hatte daraufhin sein Opfer sofort attackiert und erwürgt. Der Wachmann sei mit "brachialer Gewalt" vorgegangen, so Staatsanwalt Lafleur. Michael P. räumte später ein, dass ihm beide Daumen noch Monate nach der Tat wegen des Drucks auf den Kehlkopf von Aline K. geschmerzt hätten.
Die Eltern der Getöteten treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Ihre Anwälte schlossen sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. P.s Verteidiger, Rechtsanwalt Uwe Paschertz, wertete die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag und forderte hierfür eine "angemessene zeitige Strafe von sieben Jahren". Der Angeklagte, so Paschertz, habe aus "Wut und Verzweiflung" gehandelt. Aline K. habe ihn mit einem andren Mann betrogen. Dann der "provokative Satz" des Opfers, wonach das "Projekt" beendet sei - dadurch habe sich sein Mandant "zum Projekt degradiert" gefühlt, so der Verteidiger. "Die Tat ist aus Verzweiflung geschehen."
In seinem letzten Wort entschuldigte sich Michael P. bei den im Gerichtssaal anwesendenden Eltern der Getöteten und sagte: Aline K. sei auch seine Liebe und Hoffnung gewesen. Das Urteil wird an diesem Freitag verkündet.