Er war weder betrunken, noch bekifft aber anscheinend voller Hass: "Sieg Heil, Du Brillenschlange" brüllte ein 20-jähriger Münchner Mitte Dezember vergangenen Jahres unvermittelt einen Passanten im U-Bahnhof am Goetheplatz an. Einfach so. Der Münchner, der auf seine U-Bahn wartete, kannte den Mann nicht einmal. Dass mehrere Personen in der Nähe standen und alles mitanhören konnten, hatte ihn nicht gestört. Vor dem Amtsgericht München wurde der 20-Jährige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen jetzt nach Jugendstrafrecht zu vier Tagen Kurzarrest verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichts habe der Angeklagte gewusst, dass es sich bei der Parole "Sieg Heil" um eine Grußform aus der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handelt. Der Gebrauch dieser Parole in der Öffentlichkeit sei eine Straftat und verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden, so das Gericht. Da der 20-Jährige zwischen März und Dezember 2016 zudem im öffentlichen Nahverkehr sechs Mal schwarz gefahren war, muss er an einem Kurs des Projekts FahrBAR der Brücke München teilnehmen.
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Der 32 Jahre alte Hobbybastler hat seinen Elektroroller so aufgemotzt, dass der mit Tempo 50 fährt. Er flüchtet bis auf den U-Bahnsteig am Michaelibad - und bringt auch einen Passanten in Gefahr.
Den viertägigen Kurzarrest verhängte das Gericht deshalb, weil der 20-Jährige vor der Tat im U-Bahnhof bereits dreimal straffällig geworden war; wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Mit dem Kurzarrest solle dem Angeklagten verdeutlicht werden, dass er beim nächsten Mal mit einer deutlich höheren Strafe zu rechnen habe, so das Gericht.
Das Projekt FahrBAR der Brücke München ist eine erzieherische Maßnahme, die jugendlichen und heranwachsenden Straftätern als Weisung von einem Gericht auferlegt werden kann. Das Angebot soll eine Alternative zu Arbeitsweisungen sein. Der 20-Jährige tut gut daran, an dem Kurs teilzunehmen. Andernfalls muss er nämlich mit einem "Ungehorsamsarrest" rechnen, der auf bis zu vier Wochen angelegt werden kann.
In den Kursen der Brücke sollen sich Jugendliche und Heranwachsende mit dem Thema "Schwarzfahren" auseinandersetzen. Wie es in einer Information der Brücke heißt, erhielten die Teilnehmer Hinweise für "legales und kostengünstiges Fahren" im Öffentlichen Nahverkehrssystem. Außerdem sollten sie über ihr eigenes Verhalten reflektieren. Vielleicht hätte das Gericht gut daran getan, dem 20-Jährgen nicht nur die Möglichkeit zu geben, über das "Schwarzfahren" zu reflektieren, sondern auch über die Zeit des Nationalsozialismus und den Holocaust. Zum Beispiel mit der Weisung einmal die KZ-Gedenkstätte Dachau zu besuchen. Das Urteil des Amtsgerichts ist rechtskräftig. (Az. 1012 Ds 113 Js 114618/17 jug)