Polizist auf Abwegen:Geldwäsche als Nebenjob

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Ein verschuldeter Polizist stellt Betrügern sein Konto zur Verfügung, wird verurteilt und zunächst aus dem Dienst entfernt. Doch der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass eine Degradierung ausreicht.

Von Andreas Salch

Inzwischen baut Rolf H. seine Schulden auf konventionelle Art ab. Er hat einen 450-Euro-Job angenommen und arbeitet nebenbei an einer Tankstelle. Davor versuchte der 47-Jährige, die Schulden mit einer Nebentätigkeit in einem Limousinenservice abzustottern. Außerdem stellte er Kriminellen sein Konto für finanzielle Transaktionen zur Verfügung. Diese nutzten die Bankverbindung zur Geldwäsche und zum Computerbetrug. Als das aufflog, handelte sich Rolf H. jede Menge Ärger ein. Denn er ist Polizist.

Das Landgericht München I verurteilte den Polizeihauptmeister wegen leichtfertiger Geldwäsche und Beihilfe zum Computerbetrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Die disziplinarrechtlichen Konsequenzen dürften den 47-Jährigen aber noch viel härter getroffen haben. Denn er flog aus dem Dienst. Das Verwaltungsgericht München befand, dass H. als Polizeibeamter nicht länger tragbar sei. Rolf H. legte gegen die Entscheidung der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Berufung ein und hatte am Mittwoch auch Erfolg. Er darf seine Uniform wieder anziehen, jedoch degradierten die Richter des Disziplinarsenats ihn um zwei Stufen.

Kein Misstrauen gegenüber den Auftraggebern

Der Schuldenberg, den Rolf H. aufgehäuft hat, beläuft sich auf rund 50 000 Euro. Wie viel es genau ist, wisse er nicht, so H. Er könne nur eine "grobe Schätzung abgebeben". Wie es dazu kam, dass er so sehr in die Miesen geriet, sagte der Polizist nicht. Ende 2008 hatte Rolf H. im Internet eine Stellenausschreibung als selbständiger Mitarbeiter für Einkauf und Logistik gefunden. Dass er hierfür eines seiner Konten für finanzielle Transaktionen zur Verfügung stellen sollte, wofür er im Gegenzug 600 Euro erhielt, sei ihm nicht suspekt vorgekommen, betonte der 47-Jährige. "Da müssen doch sämtliche Alarmglocken läuten, dass so etwas nicht reell ist", entgegnete der Vorsitzende Richter. "Überhaupt nicht", meinte Rolf H. Den Schaden, der den Kunden eines philippinischen Internethandels entstanden sei, habe er inzwischen wieder gut gemacht, so H. Die Betreffenden hatten Geld auf sein Konto für Bestellungen überwiesen. Die Ware aus Fernost bekamen sie aber nicht.

Die Nebentätigkeit des Polizeibeamten bei einem Limousinenservice war nicht Gegenstand in dem strafrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht München I. H. hätte sich für diesen Job eine Genehmigung seines Dienstherren einholen müssen. Acht Stunden pro Woche sind für Beamten erlaubt. Doch Rolf H. arbeitete im Schnitt 129 Stunden im Monat für das Unternehmen. Warum er keine Genehmigung eingeholt habe, wollte der Richter wissen. "Faulheit, keine Zeit, vergessen", erwiderte H. Für den Limousinenservice habe er nur gearbeitet, wenn ihm dies seine Tätigkeit als Polizeibeamter erlaubt habe, versicherte der 47-Jährige.

Die Vertreterin des Polizeipräsidiums München forderte vor dem VGH erneut die Entfernung H.s aus dem Dienst. "Wir können diesen Beamten nicht mehr erziehen, das Vertrauen ist absolut dahin." Das Gericht aber ging zugunsten H.s unter anderem davon aus, dass er nicht damit gerechnet habe, dass andere betrogen werden.

© SZ vom 24.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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