Aubing:Polizeieinsatz wegen Schreckschusspistole

Ein Schreckschuss-Revolver darf nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden. (Archivbild) (Foto: Oliver Killig/dpa)

Ein Mann zeigt eine Waffe in einer Obdachlosenunterkunft herum, eine Bewohnerin wählt den Notruf. Dem Besitzer des Revolvers droht nun eine Anzeige.

Mehr als zehn Streifen der Polizei fuhren am frühen Montagabend zu einer Obdachlosenunterkunft in Aubing, weil von dort ein Mann mit einer Pistole gemeldet worden war.

Eine Bewohnerin der Einrichtung hatte den Notruf gewählt, weil ein weiterer Bewohner im Innenhof des Anwesens herumlief und dabei einer weiteren Person eine Schusswaffe gezeigt hatte. Danach habe er die Waffe in seine Jacke gesteckt und sei auf sein Zimmer gegangen.

Tatsächlich konnte die Polizei den 62-jährigen Mann überwältigen, als dieser kurze Zeit darauf sein Zimmer wieder verließ. In einer Jacke fand sich auch die Waffe, eine Schreckschusspistole. Diese ist zwar von Volljährigen frei erwerblich - jedoch darf sie in der Öffentlichkeit nur mit einem sogenannten kleinen Waffenschein geführt werden. Über einen solchen verfügte der Waffenbesitzer jedoch nicht. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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